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|  Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater
 #170147 13/01/2006 18:13
13/01/2006 18:13
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| Anonym
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| Anonym Nicht registriert
 
 
 
 
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Zitat:Zustimmt, also soweit ich weiß kann das Kind nach der Scheidung nur den Namen der Mutter annehmen wenn sie das alleinige Sorgerecht hat. Ist jedenfalls in Bayern so. Wollte nämlich auch das die Kids meinen Namen haben.Erzeuger zu doof ist, und einer Namensänderung nicht zustimmt
 
 
 Aber zu deiner Frage. Reicht es denn nicht, wenn Du ne Geburtsurkunde mitnimmst. Da steht doch alles drin. Kann mir net vorstellen, daß die überhaupt Probleme machen. du wanderst ja nicht ein.
 
 Aber ich kenn mich da net so genau aus.
 Meldest sich bestimmt noch einer von den Profis
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|  Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater
 #170151 13/01/2006 19:17
13/01/2006 19:17
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Das Kind (Mit Foto!) zusätzlich in Deinen Reisepass eintragen lassen. Dort erscheint dann ja auch sein Familienname.
 Oder wenn Du ganz sicher gehen willst eine internationale Geburtsurkunde fürs Kind beantragen.
 
 Die internationale Geburtsurkunde, auch mehrsprachige Geburtsurkunde genannt, ist beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich. Sie enthält Angaben über die aktuellen Vor- und Familiennamen des Kindes, sein Geschlecht, Ort und Tag der Geburt sowie das Standesamt und die Registernummer der Beurkundung, Vor- und Familiennamen der Eltern des Kindes.
 Die Urkunde ist in mehreren Sprachen abgefasst, z.B. englisch, französisch, italienisch, türkisch, spanisch. Sie dient vor allem der Verwendung im Ausland.
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|  Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater
 #170158 26/01/2006 14:17
26/01/2006 14:17
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Den Fall von Rita finde ich echt interessant, darüber habe ich bisher gar nicht nachgedacht: Ein Kind ist nicht das leibliche Kind des Partners, hat aber durch die Heirat der Mutter dessen Namen angenommen, aber widerum natürlich nicht seine Staatsangehörigkeit...
 Aus Sicht der tunesischen Behörden, d.h. wenn sie den Pass des Kindes betrachten, sieht es also so aus, als sei sie die Tochter eines tunesischen Vaters. Dann wird natürlich die Frage aufkommen, wo der tunesische Pass des Kindes ist, bzw. wenn Rita alleine mit dem Kind ein- und vor allem ausreist müsste nach der Erlaubnis des "Vaters" gefragt werden...
 
 Das sind Punkte, die man durchaus bedenken sollte, wenn man sich dazu entschließt, dass Kinder aus früheren Beziehungen den Namen des tunesischen Partners mit annehmen (auch wenn es natürlich schön ist, wenn alle gleich heißen...). Und es zeigt auch, dass die "patrilineare" Namensgebung durchaus Sinn macht, wenn es um die Zuordnung von Verwandtschaftsbeziehungen geht.
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|  Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater
 #170164 28/01/2006 18:38
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|  Re: Urlaub.... Papiere .... nicht der leibliche Vater
 #170166 29/01/2006 10:53
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Visum Tunesien Sie befinden sich hier: >Tunesien>Allgemein  Allgemein: Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Visum zur Einreise für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten. Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass.  Bei Einreise wird ein Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ausgestellt, der bei der Ausreise vorzulegen ist. Für Kinder: Kinderausweis mit Lichtbild wird akzeptiert. Eine Eintragung des Kindes im Reisepass eines Elternteils wird zwar anerkannt, empfohlen wird aber der Kinderausweis oder der eigene Reisepass. http://www.visaexpress.de/sites/einreisebestimmungen/laender_t/visum-tunesien/tunesien-allgemein.htm Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Zur Einreise nach Tunesien wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend, es wird jedoch die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses empfohlen. Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich Besucher bis zu 3 Monate in Tunesien aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzubewahren und bei Wiederausreise vorzulegen. Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts). Ein deutsches Reisedokument muß nach Einreise in Tunesien noch mindestens 6 Monate gültig sein. Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes.http://www.tunis.diplo.de/de/04/Leben__und__Arbeiten/Leben__und__Arbeiten.html Ist der Vater Tunesier oder Deutscher? Dies ist bei der Fragestellung von dir recht wichtig. Claudia |  |  |  |  |  
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