Islam-Expertin Dr. Hiltrud Schröter im Glockenhaus


(sp) Lüneburg. Mit einer Fülle von Informationen über die Situation muslimischer Mädchen und Frauen in ihren Heimatländern und in Deutschland stattete Dr. Hiltrud Schröter die gut 70 Zuhörerinnen und Zuhörer am Vorabend des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen aus. Die Konferenz der Lüneburger Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten hatte die hochkarätige Referentin und Autorin von „ Mohammeds deutsche Töchter “ ins Glockenhaus geladen.
Als Lehrerin hatte Dr. Hiltrud Schröter zum Teil rein muslimische Klassen unterrichtet. Um mit Eltern sprechen zu können, hat sie arabisch gelernt und später als Wissenschaftlerin an der Universität Frankfurt den Alltag von Migrantinnen untersucht. Daneben vergleicht sie Original-Korantexte und Übersetzungen sowie Rechtsvorschriften über die Stellung der Frauen in westlichen und islamisch geprägten Gesetzen und Satzungen. An diesem Detailwissen ließ sie das Publikum ausgiebig teilhaben.

Beispiel Kopftuch: „Koranvergleiche haben ergeben, dass das Kopftuch eine archaische Konvention ist zum Schutz der Frauen vor der Gewalt der Männer und zum Schutz der Männer vor Ehrverlust, aber nichts Religiöses“, so Schröter. Vielmehr regele jede Kultur den Umgang mit ***ualität. Während die christliche Kultur von den Menschen eine große Selbstdisziplin erwarte, setze die islamische Kultur auf räumliche Trennung von Frauen und Männern und, wo das nicht geht, auf das Verhüllen. Manche englische und deutsche Übersetzung sei dabei weitaus strenger als das Original.

Die Referentin spannte einen Bogen von der unterschiedlichen Situation etwa von türkischstämmigen Akademikerinnen über Hausfrauen und Mütter bis zu Schülerinnen: „Die erfolgreichen Frauen zeigen exemplarisch, dass die Frauen hier gleiche Bildungschancen haben wie andere Frauen auch, wenn sie nicht gehindert werden.“ Es gälten aber Einschränkungen für einen Teil der Musliminnen, auch wenn sie in Deutschland leben: Als ein Beispiel nannte Schröter Studentinnen, die Vorlesungen vorzeitig verließen, um vor Einbruch der Dunkelheit zu Hause zu sein. Andere Beispiele reichten von Schülerinnen, die nicht an Klassenfahrten und Schwimmunterricht teilnehmen dürfen, bis zur Zahl von 52 bislang in Deutschland verübten, so genannten Ehrenmorden an Frauen.

Schröters Appell am Ende des Abends: „Keine Beurlaubungen mehr von Mädchen im Schulrecht. Kein Kulturbonus bei Gewalt gegen Frauen."

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