eine dumme frage:
kann man in TN verträge abschließen die besagen dass die kinder im falle einter trennung bei der mutter aufhalten dürfen?
um das zu erläutern...mit ist klar dass man für alles verträge abschließen u notariell beglaubigen kann...
hilft es jedoch bei der rechtssprechung bei einer scheidung wenn so ein vertrag abgeschlossen wurde, bzw. wenn trotz vertag der vater die kinder entführt? ......dasist ja dann an u für sich das TN-gesetz auf der seite der mutter....