Sorry, habe völlig am Thema "vorbei doziert"!
Vermeiden kannst Du es meiner Meinung nach nie.
In einem moslemischem Land hat der Vater den
Anspruch auf seine Kinder, wohlgemerkt nicht
den rechtlichen Anspruch - und zwar bis zu seinem
Tod, selbst wenn er als Schwerverbrecher im Knast
sitzt. So war es jedenfalls damals bei uns, im
Jahr 1977 - 1978.
Nochmals LG von Virginia