Nur ganz kurz:

Grundsätzlich möchte Deutschland die doppelte Staatsangehörigkeit verhindern. Ausnahmen sind z.B. möglich, wenn jemandem wirtschaftliche Nachteile entstehen - z.B. Verlust von Grundbesitz und Erbansprüchen. Umfassend informieren kann man sich bei der Einbürgerungsbehörde beim zuständigen Regierungspräsidium, die geben auch per eMail umfassend rechtliche Auskünfte und man bekommt auch schon den Hinweis: "Auch wenn man beim Einbürgerungsantrag die Verzichtserklärung (für die tunesische Staatsangehörigkeit) abgibt, wird man vom tunesischen Staat nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen. Folge: Wird man in Deutschland eingebürgert hat man eine doppelte Staatsangehörigkeit." Einfach einen zuständigen Sachbearbeiter/in beim Regierungspräsidium ansprechen/mailen - klappt bestens.

@Raschidi
Hast Du schon mal zu dieser Behörde einen persönlichen Kontakt gemacht? Alles Gute für Dich!

LG