Eben!

Deutschland erlaubt niemandem, bei Einbürgerung seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft zu behalten (das Abgeben ist Voraussetzung für die Einbürgerung). Es sei denn, das Land, dessen Staatsbürgerschaft jemand besitzt, entlässt ihn/sie nicht aus derselbigen.

So ist es ja mit Tunesien der Fall, mit der Türkei z.B. aber nicht.

q.e.d.