Zum Thema Ausreise mit Kind:
Unser Sohn ist jetzt vier Jahre alt und wenn wir nach Tunesien geflogen sind, habe ich bis jetzt immer die Bestätigung des Vaters gebraucht, dass ich mit unserem gemeinsamen Sohn(hat D-Pass und TN-Pass)nach Tunesien ein-bzw.ausreisen darf.
Ich bin aber immer nur mit dem Deutschen Pass gereist, nie mit dem Tunesischen.Diesen hatte ich immer zu Hause!!!!Übrigens die Erlaubnis heisst Autorisation Paternelle/Väterliche Erlaubnis!Diese wird vom zuständigen Konsulat beglaubigt und muss bei der Ausreise dem Tunesischen Zoll vorgelegt werden.
LG Flocke