Jambo, ich kann das schon verstehen. Allerdings bin ich keine 20 mehr, bin schon in 2. Ehe mit einem Araber verheiratet, habe lange in einem anderen arab. land gelebt und bin mit meinem größeren Kind, als ich noch Single war, auch in arab. Ländern in Uralub gewesen. Nur, eben diese Frage, ob ich alleine zu meinen dortigen Verwandten gehen kann, ohne Probleme für meine Tochter, die wurden nun noch immer nciht beantwortet.
Ich gehe mal davon aus, dass ich, um wieder aus Tunesien mit ihr raus zu können, irgend so eine komische Erlaubnis brauche, trotz des deutschen Kinderausweises und der mitgeführten geb. Urkunde, ist das richtig?
D.h. ich kann nie spontan hin, weil ich immer sehen muss, dass ich diese Erlubnis in aktueller Form vorliegen habe?