Beschneidung
Die Beschneidung fordert der Koran nirgends, weder für Jungen noch für Mädchen. Sie ist jedoch in der ganzen islamischen Welt für Jungen obligatorisch, da sie als «sunna» (nachzuahmendes Vorbild) gilt. Sie ist mit einem Familienfest verbunden, das meist stattfindet, wenn der Junge zwischen sieben und zehn Jahre alt ist. Danach gehört der Junge zur Gesellschaft der Männer und wird die Pflichten der Religion mehr und mehr praktizieren (Gebet, Fasten).
aus: islaminstiut.de
Welchen Stellenwert hat die Beschneidung im Islam?
Die Beschneidung ist eine Handlung, die uns der Gesandte Allahs sehr stark empfohlen hat. Sie erleichtert die Einhaltung der Reinheitsgebote, bestimmt aber nicht über die Zugehörigkeit zum islamischen Glauben.
Was sind die islamischen Erfordernisse hinsichtlich der Beschneidung?
Die Beschneidung (von Männern und Frauen) findet im Koran keine direkte oder indirekte Erwähnung. Die Beschneidung von Frauen ist im größten Teil der islamischen Welt völlig unbekannt und wird mit Ausnahme von islamischen Ländern in Afrika (zum Beispiel Ägypten, Sudan, Westafrika, nicht aber in den arabischen nordafrikanischen Ländern) nicht praktiziert. Dort, wo es die Beschneidung von Mädchen gibt, erfolgt sie auch unter Nichtmuslimen, weil es sich um einen afrikanischen und keinen islamischen Brauch handelt. Im Gegensatz zu der kürzlich veröffentlichten Meinung des ägyptischen Scheichs Jussuf Al Badri, gibt es aus islamischer Sicht kein derartiges Erfordernis. Die mit "pharaonischer Beschneidung" schöngeredete Verstümmelung der Geschlechtsteile von Mädchen widerspricht eindeutig den Lehren des Islam, weil damit eine gravierende und gesundheitlich riskante Veränderung der Schöpfung GOTTES vorgenommen wird.
Was nun die Beschneidung von Knaben beziehungsweise Männern betrifft, so handelt sich dabei um eine Sunna des Propheten Ibrahim (a.s.). Vom Propheten Muhammad (a.s.) wird in sämtlichen authentischen 6 Hadithsammlungen folgender Ausspruch überliefert: "Es gibt 5 Dinge, die zur natürlichen (Hygiene) gehören: Die Entfernung des Schamhaares, die Beschneidung, das Kürzen des Schnurrbartes, die Entfernung des Achselhaars und das Schneiden der Fingernägel."
Nach Imam Abu Hanifah und Imam Malik ist die Beschneidung empfohlen (sunnah mu'akkadah). Nach Imam Schafi'i und Imam Ahmad Ibn Hanbal ist sie verpflichtend (wadschib). Deswegen sollten muslimische Eltern darauf achten, daß ihre männlichen Kinder beschnitten werden, und zwar aus hygienischen Gründen wie auch aus Gründen der prophetischen Tradition.
Die korrekte Art der Beschneidung ist, daß die Vorhaut (qulfah) so entfernt wird, daß die Eichel vollständig frei liegt. Entsprechend der sunna ist es empfohlen, die Beschneidung am siebten Tag nach der Geburt (einschließlich des Geburtstages) vorzunehmen, aber sie kann auch früher oder später erfolgen.
Was nun die Beschneidung im fortgeschritteneren Alter betrifft, also bei Erwachsenen, die zum Islam übertreten, so ist dazu zu bemerken, daß es sich um eine empfohlene Handlung (sunna) und nicht um eine Pflicht handelt. Wenn irgend möglich, sollte man sich beschneiden lassen, weil der Islam der Beschneidung den Vorzug gibt. Anzumerken ist, daß vom Propheten Ibrahim (a.s.) überliefert wird, er habe die Beschneidung im Alter von 80 Jahren vorgenommen.
Muslim wird man durch Aussprechen des islamischen Glaubensbekenntnisses und nicht etwa erst durch die Beschneidung. Angeblich soll es sogar in Deutschland vorgekommen sein, daß man von jemandem, der den Islam annehmen wollte, zunächst eine ärztliche Bescheinigung hinsichtlich einer bereits erfolgten Beschneidung verlangt habe. Das ist natürlich Unsinn, denn wäre die Beschneidung tatsächlich verpflichtend, dann würde eine solche Verpflichtung erst mit Annahme des Islam entstehen und nicht schon vorher.
Folgte man dieser Logik unter Berücksichtigung des oben zitierten Ausspruchs des Propheten, dann wäre zum Beispiel auch die Entfernung von Scham- und Achselhaar zu verifizieren und zu bescheinigen!