Hallo Tanit,
ups, habe ich da ein wichtiges Detail vergessen? Leider wird unsere Ehe bald ein Ende haben.
Deshalb die Vorsicht und Entscheidung in meinem ganz persönlichen Fall.
Und zur Ausreise des Kindes benötigt es nun mal IMMER die Unterschrift (Konsulat) des Vaters, Du weisst ja, egal ob das dt. Sorgerecht besteht, ob geschieden oder nicht. Klar, es ist auch seine Familie....meine auch, ich liebe sie, das Land....nur wenn es um mein Kind geht traue ich nichts und niemanden!!!
Lieber Gruss
Micky