Ärgert Euch doch nicht, daß ist verlorene Energie.
Fakt ist, das Kind hat die Religion des Vaters von Geburt an. Dies gilt für alle Kinder deren Vater der islamischen Religion angehört.

Bei meiner Tocher, 4 Jahre, ist es so, daß sie beide Pässe hat.
Laut Deutscher Botschaft gelten die Pässe in den jeweiligen Ländern als Innlandspässe. Das heißt im Klartext, hier in Tunesien ist sie Tunesierin und in Deutschland ist sie Deutsche.
Ohne beide Pässe läßt sie also auch niemand aus Tunesien ausreisen.
Zusätzlich wird die Ausreisegenehmigung vom Vater gebraucht, die im Rathaus abgestempelt werden kann. Ob sie nun 2 Jahre gültig ist, weiß ich nicht, wenn ja ist es gut zu wissen.
Leider weiß das nicht jeder Polizist, denn mir haben sie meine beim letzten Mal abgenommen und sie war noch nicht so alt.
Eine Bekannte muß für jede Ausreise eine Genehmigung vorweisen, sonst läßt die Polizei die Kinder nicht raus.
Ich denke hier im Süden sind viele Regeln anders als sie normalerweise sind.
Was das Familienbuch anbelangt, hat meine Tochter ein Deutsches Familien- und tunesisches Familienbuch.
Es muß ja allein schon je nachdem wo man geheiratet hat die Ehe in dem anderen Land legalisiert werden. Wenn dann Kinder dasind werden diese nach Beantragung auch in die jeweiligen Familienbücher eingetragen, bzw. eine Geburtsurkunde erstellt.

Das Spielchen habe ich vor 10 Jahren begonnen und lerne jeden Tag was Neues hier dazu.