VORSICHT, in den nächsten Sätzen handelt es sich nicht um ganz sicher Infos.. paar SACHEN die ich gehört habe und persönliche Vermutungen.. BITTE KORRIEGIEREN..
Wenn man nicht auch eine Binationale Ehe stammt, TUNSISCH-DEUTSCH, hat man ja die andere Staatsangehörigkeit irgendwann beantragt und dann bekommen. Das heißt, eine hast du automatisch duch Geburt von 2 Elternteile aus einem gleichen Land (oder wie auch immer), und die zweite St. "beantragt".
In diesem Fall ist es -glaube ich- im deutschen Recht nicht erleibt beide weiter zu besitzen. MAN MUSS AUF EINE FERZICHTEN bis zu ein bestimmtes Alter.. bis gestern dachte ich bis 24, dann habe ich gerstern gehört dass es schon mit 18 passieren muss. Das heißt, in diesem Fall darf man NUR EIN EIZIGES Pass besitzen.
(ich weiß auch von den vielen Fälle wo der zweite Pass einfach heimlich versteckt wird..)
In einer Binationale Ehe hat das Kind ja automatisch beide Staatsangehörigkeiten, und das kann ihm keiner wegnehmen.
WER KENNT SICH DEN DAMIT GUT AUS?? Was meint ihr dazu??? Die anderen?