noch was.. was die Frage hier eigentlich angeht..
Es hat wenig damit zu tun ob das Kind ein Deutsches oder Arabisches Vorname- Nahchname hat, wie auch immer.
Wenn der Vater Tunesier ist, und dies auch do steht in der Geburtsurkunde, ist das Kind automatisch auch Tunesier, zumindest in Tunesien wird es als TUNESIER angesehen, und da braucht man schon ein TN Pass wenn alles legal sein sollte. In den ersten Monate kann es natürlich passieren dass die Eltern noch nicht dazu gekommen sind das Pass zu beantragen. Es ist nicht tragisch, aber das Kind eintragen lassen ist schon Pflicht wie hier schon geschrieben worden.
Am besten, beide Pässe vom Kind mitnehemen.
Meine kleine Tochter ist letzten August 04 mit mir nach TN gereist nur mit dem D-Pass, das TN werden wir erst in 2 Wochen beatragen. Die Botschaft weiß aber schon Bescheid. Mein Mann muss dabei sein. Auch mit Vollmacht uns so geht es nicht, habe mich erkundigt. Mann und Frau müssen beide zum TN Konsulat gehen. Das war uns bisher noch nicht möglich gewesen. Holen wir noch schnell nach
Wenn "Mama" selbst HT
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ist, braucht sie KEINE Ausreisgenehmigung
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