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Re: Ausreisegenehmigung für mich mit meiner Tochter
#168402
23/05/2005 20:38
23/05/2005 20:38
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Anonym
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Re: Ausreisegenehmigung für mich mit meiner Tochter
#168404
24/05/2005 06:45
24/05/2005 06:45
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
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Zitat: Wieso - könnte es sein, dass Gesetze irgendwann für alle ausser steffihamm gelten?
Sorry ich meine mit diesem Satz:
nicht jeder Vater denkt negativ und will sein Kind in Tunesien lassen, die Gesetze weren für keinen geändert.
War ein Fehler von mir dies so dazu zu stellen.
Claudia
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Re: Ausreisegenehmigung für mich mit meiner Tochter
#168405
03/08/2005 23:34
03/08/2005 23:34
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Joined: Feb 2004
Beiträge: 33 Mettlach
TanjaSN
Junior Mitglied
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Junior Mitglied
Joined: Feb 2004
Beiträge: 33
Mettlach
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Hallo, aus aktuellem Anlass möchte ich dieses Thema nun auch nochmals aufgreifen. Wir fliegen im September nach Tunesien. Zuvor hätte ich gerne noch dieses vom Vater zu unterschreibende Formular zur Ausreisegenehmigung der Mutter mit Kind. Es geht mir dabei nicht um irgendwelche Bedenken hinsichtlich Entführung oder sonstiges. Aber es könnte ja sein, dass meinem Mann in Tunesien was passieren würde und er ins Krankenhaus müsste. Wie käme ich dann ohne dieses Formular allein mit meiner Tochter aus Tunesien raus? Nun wohnen wir gute vier Autostunden vom tunesischen Konsulat in Düsseldorf entfernt. Mein Mann würde die Fahrerei zwar trotzdem auf sich nehmen, meinte aber, dass wir dieses Dokument auch direkt während unseres Urlaubs in Tunesien bekommen könnten. Ich hatte zwischenzeitlich schon versucht, mit Jambo hier aus dem Forum per eMail Kontakt aufzunehmen, sie hat jedoch leider bisher noch nicht geantwortet. Sie hatte in einem ihrer Beiträge zu diesem Thema erwähnt, dass man dieses Formular auch im Stadthaus in Tunesien besorgen kann. Weiß jemand von Euch, um welches Amt es sich dabei genau handelt und ob es die Gemeinde sein muss, in der der Mann früher gemeldet war ? Wir machen Urlaub in Port el Kantaoui. Gibt es dort bzw. in Sousse die Möglichkeit, diese Bewilligung zu erhalten? Es wäre halt schon praktisch, wenn wir wegen dieser Sache nicht extra nach Düsseldorf müssten, sondern es während des Urlaubs erledigen könnten. Herzlichen Dank schon mal für Eure Antworten Tanja
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Re: Ausreisegenehmigung für mich mit meiner Tochter
#168407
21/08/2005 23:21
21/08/2005 23:21
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Joined: Jun 2005
Beiträge: 111 Djerba
sandfloh
Mitglied
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Joined: Jun 2005
Beiträge: 111
Djerba
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Ärgert Euch doch nicht, daß ist verlorene Energie. Fakt ist, das Kind hat die Religion des Vaters von Geburt an. Dies gilt für alle Kinder deren Vater der islamischen Religion angehört.
Bei meiner Tocher, 4 Jahre, ist es so, daß sie beide Pässe hat. Laut Deutscher Botschaft gelten die Pässe in den jeweiligen Ländern als Innlandspässe. Das heißt im Klartext, hier in Tunesien ist sie Tunesierin und in Deutschland ist sie Deutsche. Ohne beide Pässe läßt sie also auch niemand aus Tunesien ausreisen. Zusätzlich wird die Ausreisegenehmigung vom Vater gebraucht, die im Rathaus abgestempelt werden kann. Ob sie nun 2 Jahre gültig ist, weiß ich nicht, wenn ja ist es gut zu wissen. Leider weiß das nicht jeder Polizist, denn mir haben sie meine beim letzten Mal abgenommen und sie war noch nicht so alt. Eine Bekannte muß für jede Ausreise eine Genehmigung vorweisen, sonst läßt die Polizei die Kinder nicht raus. Ich denke hier im Süden sind viele Regeln anders als sie normalerweise sind. Was das Familienbuch anbelangt, hat meine Tochter ein Deutsches Familien- und tunesisches Familienbuch. Es muß ja allein schon je nachdem wo man geheiratet hat die Ehe in dem anderen Land legalisiert werden. Wenn dann Kinder dasind werden diese nach Beantragung auch in die jeweiligen Familienbücher eingetragen, bzw. eine Geburtsurkunde erstellt.
Das Spielchen habe ich vor 10 Jahren begonnen und lerne jeden Tag was Neues hier dazu.
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Re: Ausreisegenehmigung für mich mit meiner Tochter
#168409
23/08/2005 09:44
23/08/2005 09:44
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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http://www.haz.de/hannover/281123.htmlEntführte Kinder kehren zur Mutter zurück Ein 39-jähriger Vater hat drei bei seiner geschiedenen Frau lebende Kinder entführt - er wollte sie für immer in seine Heimat Tunesien bringen. „Seine Frau hätte ihre Kinder nie wieder gesehen“, sagt Rechtsanwalt Klaus-Dieter Heskamp, der die 26-jährige Mutter vertritt. Mit konsequentem und beispielhaften Vorgehen haben hannoversche Richter und Polizisten das verhindert und die Kinder zur Mutter zurückgebracht. Unter einem Vorwand hatte der 39-Jährige zunächst die zweijährige Tochter nach Tunesien gebracht. „Mein Mann sagte, er wolle mit ihr Urlaub in seiner Heimat machen“, berichtet die 26-Jährige, die für alle Kinder das alleinige Sorgerecht hat. Doch als die gebürtige Russin ihre Tochter am Flughafen abholen wollte, stand dort nur ihr geschiedener Ehemann. „Die Kleine siehst du nie wieder, die bleibt bei meinen Eltern“, soll er gesagt haben – und fuhr mit einem Taxi davon. „Ich habe versucht, bei meinen früheren Schwiegereltern anzurufen“, sagt die Mutter. Doch die hätten immer wieder aufgelegt. Mit ihrem Mann sei nicht zu reden gewesen. „Ich war verzweifelt“, sagt sie. Als sie einige Tage später mit ihren Söhnen, drei und vier Jahre alt, die Wohnung verließ, tauchte ihr ehemaliger Mann erneut auf. Er habe das Recht, seine Kinder zu sehen, erklärte er. „Ich hatte keine Chance, was sollte ich gegen ihn denn machen“, sagt die 26-Jährige. „Er erzählte den Kleinen, dass er mit ihnen nur ein Eis essen würde.“ Doch er nahm die Jungen mit – und kündigte seiner Frau später am Telefon an, auch sie nach Tunesien bringen zu wollen. In ihrer Verzweiflung ging die Mutter zu der Beratungsstelle Kobra, die eigentlich Opfer von Menschenhändlern betreuen. „So einen Fall hatten wir noch nie“, sagt eine Sprecherin. Da die Frau Russin ist und aus der Zeit in ihrer Heimat kein Vertrauen in die Justiz hat, vertraute sie sich den Sozialarbeiterinnen an. Die konnten sie überzeugen, dass sie einen Anwalt braucht und vermittelten zu Klaus-Dieter Heskamp. „Da es keine internationalen Abkommen mit Tunesien gibt, hätten wir die Kinder nie wieder nach Hannover bekommen“, erklärt der Jurist. Also musste er schnell reagieren. Noch am gleichen Tag reichte er Eilanträge bei Staatsanwaltschaft und Gericht ein – und abends stürmte die Polizei die Wohnung des 39-Jährigen, nahm ihn fest und brachte die beiden Jungen zurück zur Mutter. „Es wurde ihm klar gemacht, dass er so lange in Beugehaft bleibt, bis die Tochter zurück ist“, sagte Heskamp. Und das zeigte Wirkung: Der Tunesier verständigte seinen in Spanien lebenden Bruder, der flog zu den Eltern und brachte die Zweijährige wieder nach Hannover. Damit die Familie auch künftig zusammen bleibt, gibt es nun eine Ausreisebeschränkung für die Kinder – sie dürfen nur noch in Begleitung ihrer Mutter Deutschland verlassen. „Zudem liegen ihre Pässe an einem sicheren Ort“, sagt Heskamp. Von Jens Hauschke
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Re: Ausreisegenehmigung für mich mit meiner Tochter
#168410
23/08/2005 12:45
23/08/2005 12:45
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Anonym
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Anonym
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