Hallo ihr Lieben!
Meine kleine Tochter ist ja nun auf der Welt und ich wollte mich mal erkundigen, wie das ist mit dieser komischen Ausreisegenehmigung.
Ich habe gehört, dass wenn man mit einem Tunesier verheiratet ist, dieser die Ausreise der Tochter (oder des Sohnes) verweigern kann. Dass heißt, dass ich nicht mit meiner Tochter aus Tunesien ausreisen kann, weil er es nicht möchte. Stimmt dies.
Dann habe ich in diesem Zusammenhang gehört, dass ich in Tunesien bei einem Notar mit meinem Mann eine Genehmigung unterschreiben lassen muss (also von meinem Mann), dass er mir dies erlaubt, dass ich allein mit meiner Tochter zurück nach Deutschland fliegen darf.
Ist das korrekt?
Kann ich diese Genehmigung nicht auch bei einem deutschen Anwalt bekommen?
Wird diese Genehmigung (wenn wir sie in Tunesien machen) übersetzt? Sonst kann da ja sonst was stehen... ich kann ja kein Arabisch... und Französisch auch nicht so recht.
Also, ich wäre dankbar für eure Antworten... am besten per PN, da ich zu Hause keinen PC habe und wegen meiner Tochter auch nicht so oft online bin... dann geht das mit PN immer schneller und üersichtlicher.
Wenn ihr mehr zum Thema wisst, immer her mit Infos... danke!!!
Es grüßt euch alle gaaaaaaaaaaanz lieb,
DaNila