Also bei uns werden die Gebühren für´s hingehen nicht von der "betreibenden Partei" gefordert. Wenn es sich aber um eine Lohnexekution handelt, wird eingezogen, sobald diese Person etwas verdient oder Geld reinfließt, dabei muss man aber auch das Existenzminimum berücksichtigen. Sicher ist es keine einfache Sache und bei Leuten die kein Geld haben auch nur schwer durchzusetzen. Der Titel ist aber wie gesagt 30 Jahre gültig und da kann schon viel passieren.

Ich hab´s auch mal gemacht und Gott sei Dank eine Person erwischt die mit dem Gericht überhaupt nichts zu tun haben möchte. Wir haben uns dann auf Ratenzahlung (inkl. Zinsen und Kosten) geeinigt und das lief einwandfrei.

Ansonsten kann ich nur raten, verleiht keine höheren Summen und unterschreibt niemals als Bürgen, da findet man im Endeffekt dann nicht mehr heraus und darf brav zahlen - da könnte bei mir der beste Freund daherkommen würd ich "nein" sagen. Ich weiß, das hört sich jetzt egoistisch an, aber das ist nunmal meine Einstellung.