...du kannst auch hier den Gerichtsvollzieher losschicken - nur: wenn bei demjenigen eben nichts zu holen ist, macht der Vollzieher auch nichts!! Nur die Gebühren für´s hingehen von dir fordern....
Ich hab auch noch einen Titel gegen jemanden beim Gericht - aber mittlerweile denke ich, ich seh die Kohle eh nicht wieder: der weiß in der Zwischenzeit, wie man´s machen muß, daß der Gerichtsvollzieher nichts machen kann....!!