URGENT ACTIONS

HAFTBEDINGUNGEN / GESUNDHEITSZUSTAND

Tunesien: Abdelatif Bouhajila, 35 Jahre alt

Abdelatif Bouhajila befindet sich seit dem 11. Februar 2005 aus Protest gegen seine Einzelhaft im Gefängnis „9 avril“ in der Hauptstadt Tunis im Hungerstreik. Sein Leben ist möglicherweise in Gefahr, wenn er nicht unverzüglich aus der Einzelhaft entlassen wird und die angemessene medizinische Versorgung erhält.

Der politische Gefangene ist Asthmatiker und hat ein schweres Nierenleiden. Aufgrund mehrerer Hungerstreiks, in die er aus Protest gegen seine schlechten Haftbedingungen und seine Misshandlungen in der Haft getreten war, hat sich sein Gesundheitszustand zunehmend verschlechtert (s. UA 297/00 vom 26. September 2000 und UA 184/01 vom 24. Juli 2001). Berichten zufolge wird Abdelatif Bouhajila seit Ende Januar 2005 in einer schlecht belüfteten Zelle in Einzelhaft gehalten und ist inzwischen sehr geschwächt.

Seitdem man ihn im September 1998 in Untersuchungshaft überstellt hat, ist Abdelatif Bouhajila offenbar wiederholt von Gefängniswärtern misshandelt worden. Er war im November 2000 in einem unfairen Verfahren zu 17 Jahren Haft verurteilt worden. Anklagepunkt war die Gründung und Unterstützung der islamistischen Vereinigung „al-Ansar“ (Die Partisanen), der vorgeworfen wird, die Sicherheit des Staates zu gefährden. Ein Berufungsgericht hat seine Haftstrafe 2002 auf elf Jahre herabgesetzt.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN:

Anhaltende Einzelhaft verstößt sowohl gegen tunesisches Recht als auch gegen internationale Menschenrechtsstandards. Im Mai 2001 wurde ein neues Gefängnisverwaltungsgesetz verabschiedet, auf dessen Grundlage ein Gefangener nur bis zu zehn Tagen in Einzelhaft gehalten werden darf. Gemäß dem neuen Gesetz haben Gefängnisinsassen außerdem das Recht auf kostenlose medizinische Versorgung und Medikamente. Dabei liegt es im Ermessen des Gefängnisarztes, ob die Behandlung im Gefängnis selbst oder in einem Krankenhaus stattfindet. In der Praxis wird das neue Gesetz jedoch weitgehend missachtet.

Die Haftbedingungen in Tunesien entsprechen nicht annähernd den internationalen Mindeststandards. So sind die Hygienebedingungen extrem schlecht, und die Gefangenen haben nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit, zu duschen oder sich zu waschen. Auch sind die Zellen überfüllt, sodass die Inhaftierten gezwungen sind, sich die Betten zu teilen beziehungsweise auf dem Boden zu schlafen; und obwohl ansteckende Krankheiten wie Krätze weit verbreitet sind, haben sie keinen Zugang zur erforderlichen medizinischen Versorgung. Diskriminierende und willkürliche Maßnahmen verschlechtern die Haftbedingungen zusätzlich. Einige politische und gewaltlose politische Gefangene befinden sich seit über zehn Jahren in Einzelhaft und wurden außerdem daran gehindert, Regressansprüche geltend zu machen.

KOPIEN AN:

Comité supérieur des droits de l'homme et des libertés fondamtentales, Zakaria Ben Mustapha, 85 Avenue de la Liberté, 1002 Tunis-Belvédère, TUNESIEN
(Vorsitzender des staatlichen Menschenrechtsausschusses)
Telefax: (00 216) 71 796 593; (00 216) 71 784 038

Kanzlei der Botschaft der Tunesischen Republik, Lindenallee 16, 14050 Berlin
(S. E. Herrn Moncef Ben Abdallah) - Telefax: 030-3082 0683