@Balou
Ich bezweifel mal ganz dolle, daß Du ähnlich Deiner Freundin Deinen Mann steuerlich geltend machen kannst. Ich find den Vergleich "alleinerziehende Mutter eines Kindes" zwar sehr treffend, aber das ist ein persönliches Empfinden und interessiert den Staat nicht.
Im Deutschland kannst Du z.B. für das Jahr der Eheschließung die "besondere Veranlagung" wählen und erhältst dann vergleichweise viel zurück. Ob es derartige Regelungen in der Schweiz gibt, keine Ahnung.
Versuch's mit den o. g. Vorschlägen Hilfeverein bzw. CD.