Tierschutz


Durch die Verfassung wird auch die Berücksichtigung des Tierschutzes in der EU gestärkt.

Das dem EG-Vertrag durch den Vertrag von Amsterdam 1997 beigefügte „Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere“ wird als horizontale, d.h. in allen Politikbereichen anwendbare Bestimmung in Teil III der Verfassung übernommen. Ergänzt wird dabei, dass Tiere „als fühlende Wesen“ zu betrachten sind.

Die Tierschutzbestimmung in der Verfassung lautet folgendermaßen:

„Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe.“

Infos bekommt man sicher hier:

http://www.bv-tierschutz.de/

Anschrift Hauptgeschäftsstelle:
Bundesverband Tierschutz e.V.
Walpurgisstr. 40
47441 Moers
Tel. (0 28 41) 2 52 44
Fax (0 28 41) 2 62 36
Mail: bv-tierschutz@t-online.de
Web: www.bv-tierschutz.de

Oder

http://www.bmt-tierschutz.de/
http://www.bmt-tierschutz.de/im-ausland/index.html

Ansprechpartner
Petra Zipp koordiniert für den bmt den Auslandstierschutz.
Kontakt:
Tierheim Elisabethenhof
Siedlerstraße 2,
61203 Reichelsheim,
Tel: 06035/ 5916
EMail: bmthessen@aol.com

Claudia