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|  Einbruch in Ferienwohnungen
 #159005 24/07/2003 18:50
24/07/2003 18:50
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| Joined:  Nov 2002 Beiträge: 129
 Hannover
kaya
  OP Member
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|  OP Member
 
 Joined:  Nov 2002
 Beiträge: 129
 Hannover
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Ich weiß, dass ict so kurz vor meiner Abreise, ´ne ziemlich eigenwillige Frage, die mir aber momentan durch den Kopf schießt, nachdem ich Dhakers Beitrag zum Thema "Reisepass" gelesen habe. Während meiner bisherigen aufenthalte in T. habe ich beobachtet, dass Sami das Haus von seinem Bruder öfters "bewachte", aus Angst, dass eingebrochen wird. Auch hat er selbst schon einen Einbrecher in die Flucht geschlagen. Jetzt blitzt es durch meinen Kopf, da ich ja auch in den "Genuß" einer angemiteten Wohnung komme:" Das spricht sich doch sicher rum, dass ich dort wohne. Was ist, wenn ich am Strand bin? Abends unterwegs?" Ich weiss, das wirkt nun sehr überängstlich,- habt Ihr da schon Erfahrungen mit Appartements gesammelt. Danke für eine Antwort,lieben Gruß Kaya
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|  Re: Einbruch in Ferienwohnungen
 #159011 25/07/2003 10:11
25/07/2003 10:11
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| Joined:  May 2001 Beiträge: 44,033
 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
   Moderatorin
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|   Moderatorin
 Mitglied***
 
 Joined:  May 2001
 Beiträge: 44,033
 Gera
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Falls du deinen Paß verlieren solltest oder eben er gestohlen wurde bitte dies beachten und machen:
 Deutsche Botschaft in Tunis ist deine Adresse in diesen Sachen:
 
 Konsularabteilung
 
 Die Aufgaben der Konsularabteilung sind vergleichbar mit denen einer Stadtverwaltung oder eines Landratsamts in Deutschland. Beurkundungen, Beglaubigungen, Beschaffung von Personenstandsurkunden, Passangelegenheiten, Todesfälle, Nachlassfragen, Familienzusammenführungen, Legalisationen und Ausstellung von Sichtvermerken/Aufenthaltserlaubnissen gehören zu dem breiten Spektrum an Tätigkeiten.
 
 Hier werden aber auch Rechtshilfefälle für in Not geratene Deutsche im Gastland bearbeitet, sowie Inhaftiertenbetreuung oder Heimführungen veranlasst. Dies alles geschieht in tiefgehender Kenntnis des allgemeinen Völkerrechts und auf Grundlage von Staatsverträgen und internationaler Gerichtsbarkeit.
 
 Informationen für deutsche Staatsangehörige
 
 Stand: Mai 2003
 
 
 Servicespektrum Konsularhilfe
 
 Was wir für Sie tun können
 
 bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet oder einen vorläufigen Paß zur Weiterreise in ein Drittland ausstellen
 
 bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zuhause vermitteln
 
 schnelle Überweisungswege aufzeigen (z.B.: telegrafische Postüberweisung an Western Union Büros in Tunesien)
 
 bei Bedarf eine unverbindliche Liste einiger im Amtsbezirk der Botschaft zugelassenen Rechtsanwälte und Übersetzer benennen
 
 im Falle einer Inhaftierung die anwaltliche Vertretung vermitteln, Angehörige unterrichten und Besuche sowie Betreuung in der Haftanstalt vornehmen
 
 bei Vermißtenfällen Nachforschungen veranlassen
 
 bei Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Überführung des Leichnams mitwirken
 
 bei Kindesentführungen Hilfestellungen bei der Aufenthaltsermittlung der Kinder leisten, Kontakte herstellen und über die rechtliche Situation in Tunesien beraten.
 
 Was wir nicht können
 
 Führerscheinersatzpapiere oder Personalausweise ausstellen
 
 Fragen zu Lohn- oder Einkommenssteuer beantworten
 
 bei Sozialhilfe- oder Rentenansprüchen beraten
 
 in laufende Gerichtsverfahren eingreifen oder tunesischen Behörden Weisungen erteilen
 
 anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten
 
 Hotelschulden oder Krankenhausrechnungen bezahlen
 
 bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
 
 als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden
 
 die extrem hohen Kosten einer Such- oder Rettungsaktion übernehmen
 
 Claudia
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