Hallo Mondschein,
er kann gar keinen Arbeitsvertrag bekommen, da er keine Arbeitserlaubnis bekommen wird. Drittstaatler erhalten eine Arbeitserlaubnis nur, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er niemanden aus 1.; Deutschland, 2.; der EU und 3.; den neuen Beitrittsländern finden kann, der diese Arbeit machen kann.
Es ist definitiv falsch, was er erzählt.

Mit der Einladung, das hängt davon ab, in welchem Bundesland Du bist. In Berlin musste man bis dato meines Wissens nach KEIN Einkommen nachweisen, andere Länder handhaben das mit Nachweis oder gar Kaution.

Gruß
Katja