Hallo,
wenn ein Arbeitgeber in D nachweisen kann, dass der Job nur von einem tunesischen Staatsbürger ausgeübt werden kann, also z.B. tunesischer Spezialitätenkoch o.ä., dann funktioniert es. In allen anderen Fällen geht das leider nicht.
Wenn man jemanden einladen will, muss man nachweisen, dass man ihn hier auch finanzieren kann.
LG Anna