Fahrerlaubnis im EU-Nachbarland
Dasselbe gilt für das EU-Ausland. Eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsland ist zwar ohne Umschreibung in Deutschland gültig, allerdings liegen bei einem Auslandsaufenthalt von weniger als 185 Tagen die Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Nachbarland nicht vor: Man kann, innerhalb der EU einheitlich geregelt, nur dort seinen Führerschein beantragen, wo man seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Ein Urlaubsführerschein wäre also nach deutschem Fahrerlaubnisrecht nicht rechtmäßig erteilt und somit ungültig.


Ordentlicher Wohnsitz
Der ordentliche Wohnsitz ist dort, wo jemand mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wegen persönlicher und beruflicher Bindungen wohnt. Wenn es keine beruflichen Bindungen gibt, so müssen die persönlichen Bindungen eine enge Beziehung zum Wohnort erkennen lassen.
(vgl. Art. 9 Richtlinie 91/439/EWG)


http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/fuehrerschein-tourismus.php

Es gibt für einen Drittstaatler, der in Deutschland verheiratet ist und nur eine befristete Aufenthaltsgenehigung hat so gut wie keine Möglichkeit sich in Italien oder Frankreich seinen Wohnsitz zu nehmen.

Arbeiten im Ausland ist in dieser Zeit nicht erlaubt. Im Ausland leben ist in der Regel aus persönlichen Gründen auch nicht möglich.

Om Eya bei dir mag das anders sein. Du hast wahrscheinlich die deutsche Staatsangehörigkeit und kannst daher in Italien einen Wohnsitz nehmen.