hallo,

entweder ihr eröffnet ein konto auf beide namen, also ein gemeinschaftskonto, oder er gibt dir vollmacht für ein bereits bestehendes. die erste variante ist sicherer.
dann, wenn du es todsicher haben willst, muss dieses gemeinschaftskonto ein sog. und konto sein. das heisst, dass ihr nur gemeinsam verfügen könnt.
da er aber der tunesier ist, kann er ein devisenkonto für tunesier, die im ausland wohnen eröffnen.
dahin könnt ihr dann euro überweisen und auch euro abholen, was sonst mit keinem konto ginge.
aber auch tunesische dinar könntet ihr dort abheben.
wichtig!!! um dieses konto einzurichten, müsst ihr bei der einreise nach tunesien einen betrag in euro am zoll deklarieren und dann mit dieser bescheinigung in die bank gehen. sonst eröffnen die das konto nicht.
ohne, dass du in der bank die formulare mit unterschreibst, hast du keinen zugriff. selbst ein schriftstück eines notars hilft nicht, da er bei alleinigem verfügungsrecht über ein solches konto ohnehin jederzeit machen kann, was er will und du selbst, wenn er irgendwann nicht mehr dein traumpartner ist, keine chance hast, irgendwas von ihm zurückzubekommen...

grüße