Hallo,
es gibt in manchen Landkreisen und Städten die Möglichkeit eine Bürgschaft oder Geld in Bar zu hinterlegen, die Summen kann man nicht drücken usw. da diese im Gesetz des Landkreises oder der Stadt festgelegt sind.
Dies hat nur einen Vorteil, das jeder egal was er für ein Einkommen hat eine Verpflichtserklärung machen kann, mit der Bewilligung des Visas hat dies nichts zu tun.
In meinem Landkreis ist es sogar ein Muß und zwar muß ich 3000 € in Bar hinterlegen oder eine Bankbürgschaft in dieser Höhe machen.
Zu DM Zeiten waren es 1500 DM.
Diese bekommt man zurück wenn der Gast wieder ausgereist ist.
Wenn ein Visa wegen diesen Grund abgeleht wird, kann man nur Widerspruch einlegen und diesen Widerspruch begründen, das er frsitgemäß zurück reisen wird.
Claudia