Hallo Claudia,

das Höchstalter ist meines Wissen nach 33 Jahre.... kann also nicht zutreffen.
Man muß das halt im Vorfeld in Tunesien abklären, dann bekommt man auch keine Probleme. Der Aufenthalt im Ausland befreit vom Militärdienst.
Jedoch denke ich schon, daß es immer auf den Einzelfall ankommt. Vermutlich gibt es z.B. Unterschiede zwischen Studium und Arbeit. Jemand, der seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat, wird nicht eingezogen!
LG Anna