Zitat: Genau so ist es, die Antwort hast du selber mit deiner Beitrag beantwortet. In der §§38 und 39 ist nur zu lesen dass der Präsident Männlich sein muss. Weiblich form ist nicht dabei.
Die weibliche Form wurde zwar nicht verwendet, aber um die Kandidatur auf männliche Bewerber einzuschränken hätte man dann auch explizit gesagt, dass der Kandidat (in diesem Fall steht das Wort für eine Person, egal ob männlich oder weiblich) männlich sein soll, genauso wie man die Religion und die Staatsangehörigkeit explizit erwähnt hat.