1. Herren Idriss ben Mahmoud Elnouiwi
Von: aktion18oktober.com - 14.01.06

2. Rechtsanwalt Mohamed Abbou erneut im Hungerstreik
Von: aktion18oktober.com - 15.01.06


Nachricht: 1
Datum: Sat, 14 Jan 2006 16:03:14 +0100
Von: aktion18oktober.com - 14.01.06
Betreff: Herren Idriss ben Mahmoud Elnouiwi

Herren Idriss ben Mahmoud Elnouiwi in Tunesien festgenommen
Datum: Thursday, 12.January. @ 20:10:39 CET
Thema: Aktuell

Das Redaktionsteam

Wir wurden gerade informiert, dass der ehemalige politisch gefangene und Mitglied der Studenten Gewerkschaft in Tunesien Herren Idriss ben Mahmoud Elnouiwi von der Polizeirevier Hammam Bourgiba festgenommen worden und wird morgen den Justizbehörden vorgeführt.

Die Polizeibehörde behauptet dass herren Idriss das Behördenaufsichtsgesetz missachtet hat

Wir weisen daraufhin dass, ehemalige politischen Häftlinge gezwungen sind bis zu 4 mal am Tag beim Kommissariat des Viertels zu erscheinen.

Es gibt zwei Gründe die betroffenen Bürger dieser Maßnahme zu unterwerfen: einen gerichtlichen und einen der mit der Sicherheit zusammenhängt. Dem Strafgesetzbuch zufolge ist ein Verurteilter nicht dazu verpflichtet, sich bei der Polizei zu melden. Die Verwaltung hat lediglich die Befugnis, "den Wohnsitz des Verurteilten zu bezeichnen" (Art. 23), und dies nur für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren. Am 6. November 1999 wurden mehr als 4000 Nahdha-Anhänger, die zu Tausenden diesem Zwang unterworfen waren, von der Aufsicht befreit. Aber kurze Zeit später machten die Behörden bei vielen unter ihnen die Entscheidung wieder rückgängig. In einem Situationsbericht des Tunesischen Verbandes für Menschenrechte (LTDH) über die Menschenrechtslage und Freiheit in Tunesien (1994) wird hervorgehoben, daß einer der schlimmsten Mißbräuche die Behördenkontrolle von Verurteilten sei, die ihre Strafe entweder bereits verbüßt haben oder in Abwesenheit verurteilt worden sind. Dies geschehe ohne jeden gerichtlichen oder administrativen Grund. Die Maßnahme besteht darin, daß die betroffenen Bürger dazu zu gezwungen werden ihre Unterschrift in gewissen zeitlichen Abständen, die zwischen mehrmals am Tag bis zu einmal alle 14 Tage variieren können, beim Kommissariat eine Unterschrift zu leisten. Dies geschieht unter Androhung einer Gefängnisstrafe bei Ungehorsam. Es sind Maßnahmen, die eine Reintegration in die Gesellschaft und jede Art der Berufstätigkeit in Anbetracht der häufigen Abwesenheiten am Arbeitsplatz unmöglich machen.
Wir fordern die sofortige Freilassung von Herren Idriss ben Mahmoud und appellieren an alle Nationalen und Internationalen Organisationen der gefangene Hr. Idriss ben Mahmoud zu unterstützen.


Nachricht: 2
Von: aktion18oktober.com - 15.01.06
Betreff: Rechtsanwalt Mohamed Abbou erneut im Hungerstreik

der Rechtsanwalt Mohamed Abbou erneut im Hungerstreik
Datum: Sunday, 15.January. @ 08:04:58 CET
Thema: politische Gefangene

Das Redaktionsteam

Der politische Gefangene Rechtsanwalt Maitre Mohamed Abbou befindet sich seit dem 10. Januar 2006 gemeinsam mit mehreren anderen Häftlingen aus Protest über seine Haftbedingungen im Kef- Gefängnis im Hungerstreik. Er verlangt seiner Freilassung und seiner Versetzung zum Gefängnis von Hauptstadt Tunis damit seine Familie ihm regelmäßig besuchen kann.

Im Frühjahr 2005 wurde der Anwalt Mohammed Abbou verhaftet und zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er in einem Internet-Artikel die Haftbedingungen in den tunesischen Gefängnissen mit denen im US-Gefängnis von Abu Ghraib verglichen hatte. Sein Rechtsbeistand, Abderraouf Ayadi, hat sich den Hungerstreikenden angeschlossen:

Mohammed Abbous Verbrechen bestand darin, dass er die Instrumentalisierung der tunesischen Justiz kritisiert hat, die der Staat dazu benutzt, Oppositionelle zu bekämpfen. Jetzt befindet er sich in einer Zelle mit vier gewöhnlichen Kriminellen, die damit beauftragt sind, jede seiner Äußerungen zu überwachen. Als Reaktion hat er sich neulich den Mund zugenäht. Vier Tage lang hat er nur Wasser mithilfe eines Wattebausches zu sich genommen.