@ mohamed

Das Einbürgerungsrecht wird mit dem Zuwangerungsgesetz nur geringfügig geändert.

Alle Regelungen stehen jetzt im "Staatsangehörigkeitsgesetz" (StAG) und nicht mehr wie vorher teilweise im Ausländergesetz.

Bei der Einbürgerung gibt es keine Verbesserungen oder Änderungen für Berufsgruppen. Zuvor gab es auch nie bestimmte Regelungen für Berufgruppen.