Aus Erfahrung kann ich dazu folgendes sagen: Eine muslimische Ehefrau erhält nach dem Tod des Ehemannes gesetzlich 1/5 des Vermögens. Eine Ehefrau einer anderen Konfession 1/3 des Vermögens, wenn dies von zwei Notaren, dokumentiert wurde. Demnach wäre die muslimische Ehefrau benachteiligt ???? Es ist auch schon vorgekommen, das eine deutsche Ehefrau nach dem vorhersehbarem Tode des Ehemannes, mit nichts da gestanden hat.
Diesbezüglich gibt es auch ein kleines Nachschlagewerk von der A.F.A.R.T mit dem Titel "Jasmin und Wasserpfeife", wo übrigens noch mehr interessante Dinge enthalten sind.
LG
Annegret II.