claudia:
so steht es geschrieben, wie viele andere dinge auch.
die fälle, die mir (persönlich) bekannt sind, waren fast alle nach 1998, und ich würde jedem raten, die genehmigung vom gouvernerat einzuholen, ist nur ein kleines papier und sorgt für zusätzlichen schutz.
den gegenwert kannst du nur legal aus tunesien ausführen, wenn du anhand der überweisung (oder bei bargeld durch die deklaration am zoll bei einfuhr) nachweisen kannst, daß du das geld reingebracht hast, ausländer können keine landwirtschaftlichen grundstücke erwerben, es gibt noch mehr einschränkungen. und erwirtschaftete gewinne müssen im land bleiben.