Ich würde fast soweit gehen zu sagen, es kommt nicht unbedingt auf den Staat der 2. Staatsbürgerschaft an, sondern in dem Fall eher auf Tunesien. Ich weiss von der Türkei her, dass für alle die selbe Regel gilt egal in welchem Land die Männer leben und egal ob sie eine 2. Staatsbürgerschaft haben oder nicht.

Wir haben uns damals für Deutschland die Asukünfte direkt über das tunesische Verteidigungsministerium geholt, da die Botschaft und die Konsulate "like usual" unterschiedliche Aussagen gaben.