und ausserdem ist es sehr schwer im Moment, weil aufgrund der derzeitigen Lage selbst ein einstellungswilliger Arbeitgeben quasi erst nachweisen muss, warum er diesen Job einem Ausländer geben will und nicht einem Deutschen. Oder andersrum: Nur wenn dieser Job wirklich "ausschliesslich" von einem Ausländer gemacht werden kann (ich denke mal, bezieht sich dadurch wahrscheinlich auf den Gastronomiebereich), darf er an einen Ausländer vergeben werden. (Also an Leute, die nicht eh schon mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hier gesegnet sind)