Franzi
Hast du bei der Geburt den Namen des Vaters bekannt gegeben? Wenn nicht, kann er dir das Kind in Tunesien auch nicht wegnehmen, denn die Papiere des Kindes würden dann lauten, dass der Vater unbekannt ist. Die Geburtsurkunde würde ich auf jeden Fall dabei haben und das Kind im Pass eintragen lassen. Ich würde an deiner Stelle die Familie nicht besuchen, lass ihn ins Hotel kommen und fertig, mehr nicht. Auch würde ich nicht alleine mit dem Kind nach Tunesien, besser ist, du hast deinen Vater dabei. Desweiteren brauchst du ihm den Besuch in Tunesien nicht vorab anzukündigen, melde dich erst bei ihm, wenn du im Hotel bist. Sag ihm auch nicht, wie lange du bleibst usw. Diese Drohungen würde ich sehr ernst nehmen. Nach tun. Gesetz musst du als Europäerin die schriftliche Einwilligung vom tun. Vater haben, wenn du das Land wieder verlassen willst. Das alles aber nur, wenn du ihn in den Papieren deines Kindes als Vater angegeben hast. Um dem Besuch in Deutschland vorzubeugen, er droht dir ja damit, ruf die deutsche Botschaft in Tunis an und frag, ob die, bei evtl. Visabeantragung seinerseits, vermerken könnten dass er dir massiv gedroht hat und ihm dann aus diesem Grund kein Visum erteilen würden. Ich kann dir leider auch keine genauen Angaben machen, wie du da am besten vorgehst.
Gruss Tornado