Liebe Nadja, Du sprichst in der Tat ein schwieriges Thema an.Claudia hat wohl recht, von wegen Vertraegen usw. Nur wenn man nach dem Tunesieschen Recht heiratet, nutzen Vertraege nur soviel, wie sie hier in Tunesien auch anerkannt werden.Und nicht alle (besonders die hier angesprochenen) werden nach der Tunesischen Rechtsprechung auch anerkannt.Mein Tipp, denn so verfahren mein tunesischer Mann und ich, sie soll sich noch zu seinen Lebzeiten so viel wie moeglich ueberschreiben lassen. D.h., wenn Immobilien vorhanden sind, ab zum Grundbuchamt und auf den Namen Deiner Mutter registrieren lassen.Ebenso kann man Vermoegen auf Ihr Konto umschichten lassen.Kinder sind automatisch durch das Erbrecht abgesichert.Ich hoffe, ich konnte Dich ein bisschen beruhigen, Deine Tanja