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Re: Erbrecht
#146761
01/04/2001 12:42
01/04/2001 12:42
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
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Hallo, man kann aber bei einer Eheschließung einen Ehevertrag abschließen, denn ich in Binationalen Ehen nur empfehlen kann, wo man verschiedene Dinge auch das Erbe regeln kann, da ist es egal ob mal Christin oder Muslimin ist. Denn wer zum Islam konvertieren möchte sollte sich vorher schon damit ausführlich beschäftigen. Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde gilt das Recht in dem Land wo man geheiratet hat, also wenn die Ehe in Tunesien geschlossen wurde das Tunesische, und da muß auch eine Ehe wieder geschieden werden, was ich ja keinen wünsche. Nur so zur kleinen Info zwischen durch, weil viele denken wenn ich in Tunesien heirate kann ich mich auch in Deustchland scheiden lassen wenn es nicht mehr geht oder es in Frage kommt, das geht nicht, immer in dem Land wo ich geheiratet habe. Claudia Poser Man kann abe´r auch in Tunesien ein Testament machen, was nach dem Tot eines Partners eröffnet werden kann.
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Re: Erbrecht
#146763
03/04/2001 10:36
03/04/2001 10:36
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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Liebe Nadja, Du sprichst in der Tat ein schwieriges Thema an.Claudia hat wohl recht, von wegen Vertraegen usw. Nur wenn man nach dem Tunesieschen Recht heiratet, nutzen Vertraege nur soviel, wie sie hier in Tunesien auch anerkannt werden.Und nicht alle (besonders die hier angesprochenen) werden nach der Tunesischen Rechtsprechung auch anerkannt.Mein Tipp, denn so verfahren mein tunesischer Mann und ich, sie soll sich noch zu seinen Lebzeiten so viel wie moeglich ueberschreiben lassen. D.h., wenn Immobilien vorhanden sind, ab zum Grundbuchamt und auf den Namen Deiner Mutter registrieren lassen.Ebenso kann man Vermoegen auf Ihr Konto umschichten lassen.Kinder sind automatisch durch das Erbrecht abgesichert.Ich hoffe, ich konnte Dich ein bisschen beruhigen, Deine Tanja
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