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Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02
#146175
13/02/2002 20:25
13/02/2002 20:25
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Joined: Jan 2002
Beiträge: 41 Hamburg
Achouri
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Ich habe eine Frage: Mein Mann meint er könne Sachen im Wert bis zu 10.000 Dinar jährlich in seinen Pass eintragen lassen. Kann mir jemand erklären, ob diese Summe stimmen kann und was es mit dem Eintragenlassen von Wertsachen bzw. Geschenken auf sich hat? Schätzt der Zoll pro Einreise wie viel man ungefähr hat und trägt dies dann in den Pass ein? Kann man bei der nächsten Einreise im gleichen Jahr dann noch einmal Sachen einführen, aber zu dem Restbetrag? Wenn der Betrag so hoch ist, könnte man ja rein theoretisch ein KFZ, das so viel wert ist einführen, oder? Mein Mann sagte mir, ich wäre keine Tunesierin und könne es deshalb nicht verstehen. Ich würde es aber gerne verstehen. Ich weiß, daß dieses Thema hier schon einmal angerissen wurde, habe aber leider keines gefunden, was mir die ganze Thematik einleuchtend erklärt hätte. Weiß jemand Rat? Eine Antwort bis morgen wäre toll, da wir am Freitag nach Tunesien fahren. Herzlichen Dank im voraus! Liebe Grüße Anja
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Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02
#146180
14/02/2002 09:47
14/02/2002 09:47
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Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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Hallo und Guten Morgen, okay ich erkläre es euch mal etwas näher. In jedem Bundesland gibt es eigene Zollvorschriften, es gibt auch in jeder größeren Stadt einen Zoll, dort liegen die genauen Bestimmungen wo man sich immer erkundigen kann. Klar ist es bei manchen verschieden, eben wegen der Bundesländer. Zum Beispiel für Thüringen Zollamt (Zoll freie Waren) Tel. 0361 / 37900 Für die anderen Bundesländer immer in den Landeshauptstädten (bei uns Erfurt) in der Stadtverwaltung nachfragen und man bekommt die Nummern. Weiter gibt es das Auswärtige Amt dort kann man jeden Tag anrufen, denn dort liegen die besonderen Zollvorschriften die gültig sind seit dem 27.07.2000 und noch nicht verändert wurden, jedenfalls habe ich noch keine neuen Infos bekommen von dort, die ich regelmäßig bekomme. Zum Beispiel gelten in Tunesien strenge Devisenbestimmungen, das bedeutet das Dinare nicht mit ein und ausgeführt werden können. Devisen müssen bei der Einreise deklariert werden, soweit der gegenwert 1000 TD oder ca. 1600 DM übersteigt. Das Auswärtige Amt sitzt in Berlin und zwar Referat 040 11013 Berlin Tel. 01888/ 17-2852 das ist gleich die Durchwahl. Fax. 01888/ 17-3402 Oder ihr ruft diese Nummer dort an 01888/17- 3310 das ist das Länderreferat oder 01888/ 17- 2602 Herr Held ist sehr nett, wenn ihr ihn verlangen tut wird er euch an die Person die für Zollvorschriften zuständig ist weiter verbinden. Sei denn Herr Held ist nicht dort im Amt, aber letztes Jahr war dort, und ist zu mir immer sehr nett, denn man weiß dort auch das wir diese Seite haben. Zur Zollvorschrift: Anbindung an die EU wird im Jahre 2006 , Angleichung Könnt ihr euch noch an das Thema Todesstrafe in Tunesien erinnern, dort bekommt die liebe Claudi die Antworten, es gibt sie noch in Tunesien aber sie wurde lange nicht mehr ausgeübt. So ich hoffe euch etwas weiter geholfen zu haben und wünsche viel Glück. Wobei nie vergessen denkt an das Bundesland es ist immer unterschiedlich geregelt. Claudia
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Re: Zollbestimmungen - Antwort erbeten bis 14.02.02
#146191
18/01/2004 20:31
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Claudia Poser-Ben Kahla
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