Oh Gott, das ist alles sehr kompliziert und von Fall zu Fall verschieden. Also ich würde mich an die Botschaft, bzw. Konsulat (tunesisch) wenden und mir dort die konkreten Infos holen. An Waren im Wert von 10.000 Dinar kann ich aber nicht so ganz glauben und ein Auto ist sowieso ein Spezialfall.
Für Deutsche, die in Tunesien einen Zweitwohnsitz haben, gilt: sie können Einrichtungsgegenstände zollfrei einführen. Voraussetzung ist die Vorlage einer vom Minister für Fremdenverkehr ausgestellten Bescheinigung, daß der Betreffende Eigentümer des zweiten Wohnsitzes ist und die Abgabe einer Erklärung, die zollfrei eingeführten Gegenstände nicht zu verkaufen. Von dieser Möglichkeit kann nur einmal innnerhalb von 2 Jahren Gebrauch gemacht werden. Lebensmittel, Alkoholika sind von dieser Einfuhr ausgeschlossen.
Ich würde mir aber in jedem Fall die konkreten Bestimmungen von der Botschaft geben lassen. Diese muß eine derartige Einfuhr auch bestätigen und die Umzugsliste quittieren, damit u.U. die Dinge auch wieder ausführen kann.
LG Anna
PS: ich habe im letzten Jahr auch mitbekommen, wie jemand seine Wohnungseinrichtung ohne diese Formalitäten zollfrei ins Land gebracht hat. Man kennt halt die entsprechenden Leute und dann klappt es auch irgendwie. Würde ich mich aber nicht drauf verlassen!