Rechtliche Rahmenbedingungen:

Die für geschäftliche Aktivitäten und Investitionen in Tunesien bedeutsamen Bereiche sind weitgehend durch Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt. Im Wirtschaftsrecht ist eine klare Anlehnung an das französische und damit auch an das europäische Recht gegeben.

Die nachfolgenden Punkte beinhalten die der AHK Tunesien häufig gestellten Fragen und haben nicht den Anspruch, vollständig zu sein. Der erste allgemeine Überblick kann und soll eine immer erforderliche gesonderte Klärung der Anwendung des geltenden Rechts für einen konkreten Einzelfall nicht ersetzen.

Das Investitionsförderungsgesetz
Das Devisenrecht
Das Arbeitsrecht
Das Steuerrecht
Das Gesellschaftsrecht
Gewerbliche Schutzrechte


Das Investitionsförderungsgesetz

Die wesentliche Grundlage für (ausländische) Investitionen und geschäftliche Aktivitäten in Tunesien ist das Investitionsförderungsgesetz N° 93-120 vom 29.12.1993 und die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen. Besonders gefördert werden danach die ausschließlich für den Export arbeitenden Industrieproduktionen. Ausschließlich für den Export arbeitende Betriebe erhalten vor allem folgende Vergünstigungen:

Steuerliche Vorteile

- Vollständige Steuerbefreiung während der ersten 10 Jahre auf Einkünfte, die ausschließlich auf Exporttätigkeit beruhen. Besteuerung dieser Gewinne ab dem 11. Jahr nach Abzug von 50% der auf die Exporttätigkeit entfallenden Einkünfte.
- Zoll- und Steuerbefreiung für den Import von Ausrüstungsgütern, Rohstoffen und Halbfertigprodukten durch diese Betriebe, soweit diese für die Exporttätigkeit benötigt werden.

Zollrechtliche Vorteile

Ausschließlich für den Export arbeitende Betriebe werden als "Freihandelszonen" mit erleichterter Zollabwicklung behandelt. Dabei kommt ein Betriebszöllner zum Einsatz. Die damit verbundenen Personal- und Bürokosten sind allerdings vom Betrieb zu tragen.

Arbeitsrechtliche Vorteile

Ausschließlich für den Export arbeitende Betriebe können bis zu vier ausländische Führungs- bzw. Verwaltungs/Betreuungsmitarbeiter frei durch Anmeldung beim Arbeitsministerium, ohne die sonst erforderliche vorherige Genehmigung, einstellen.

Zusätzlich regelt das Investitionsförderungsgesetz N° 93-120 mit seinen Durchführungs-verordnungen je nach Fallgestaltung Investitionsprämien, staatliche Übernahme des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Sozialversicherung und staatliche Übernahme von Infrastrukturkosten.

Ausländische Investitionen in industriellen Produktionsbereichen müssen in der Regel keine tunesische Beteiligung haben. Dies gilt auch für Dienstleistungen, die ausschließlich exportorientiert sind und für einige industrienahe Dienstleistungsbereiche, die für den lokalen Markt erbracht werden sollen.

Bei anderen Aktivitäten sind gesonderte Genehmigungen erforderlich, soweit die ausländische Beteiligung 50 % übersteigt. Ausländische Beteiligungen an Handelsaktivitäten auf dem lokalen Markt, einschließlich des Betreibens von Gaststätten und Cafés, erfordern regelmäßig gesonderte, vorherige Genehmigungen, die in der Praxis nur selten zu erhalten sind.

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Das Devisenrecht

Die Ein- und Ausfuhr von tunesischen Dinaren (TND) ist verboten. Ein Um- und Rücktausch bei Privatpersonen ist in Tunesien verboten. Bargeldbeträge ab einem Gegenwert von 1000 TND (~ 700 Euro) dürfen von Reisenden nur wiederausgeführt werden, wenn bei der Einreise eine Zolldeklaration über den eingeführten Bargeldbetrag erfolgt ist. Diese Zolldeklaration ist - unabhängig von der Höhe des Betrages - auch erforderlich, wenn das Bargeld in Tunesien auf ein Devisenkonto oder ein konvertibles Dinarkonto eingezahlt werden soll.

Der Rücktausch von bei den Banken in Dinar gewechselten Beträgen ist für Reisende bis zu einem Gegenwert von unter 1000 TND gegen Vorlage des Umtauschbeleges möglich. Der tunesische Dinar ist für laufende Geschäfte im kaufmännischen Geschäftsverkehr, unter Einschaltung einer tunesischen Bank, konvertierbar.

Der Rücktransfer von Gewinnbeteiligungen, Nettoerlösen aus dem Verkauf oder aus der Auflösung von investiertem Kapital in Devisen, einschließlich des Wertzuwachses, ist möglich soweit die Investition durch den Import von Devisen erfolgte und die rechtlichen Investitionsbestimmungen beachtet worden sind.

Im Einzelfall sind jedoch bestimmte Formerfordernisse und die Zuständigkeit der tunesischen Zentralbank zu beachten.

http://www.ahktunis.org/deutsch/land/recht.htm