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http://de.news.yahoo.com/020620/12/2th41.html Donnerstag 20. Juni 2002, 18:54 Uhr
Unionsregierte Länder klagen gegen Zuwanderungsgesetz - Dritte Zusammenfassung
Frankfurt/Main (AP) Fünf unionsgeführte Bundesländer wollen das Zuwanderungsgesetz vom Verfassungsgericht überprüfen lassen. Nach der Ausfertigung des
Gesetzes durch Bundespräsident Johannes Rau kündigten Bayern, Hessen, Sachsen, Thüringen und das Saarland am Donnerstag an, eine Normenkontrollklage
einzureichen. Das Karlsruher Gericht soll klären, ob das Gesetz verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist. Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber sagte,
Raus Äußerungen stützten seine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Das Staatsoberhaupt hatte eine Überprüfung des Gesetzes vor dem höchsten deutschen Gericht ausdrücklich als wünschenswert bezeichnet.
Unionskanzlerkandidat Stoiber sagte, die unionsregierten Länder würden nun so rasch wie möglich ihre Klage in Karlsruhe einreichen, damit das Gesetz nicht mehr in
diesem Jahr in Kraft treten könne. Im Wahlkampf werde die Zuwanderung nicht die Hauptrolle spielen, «aber dieses Thema wird natürlich massiv hineinreichen», sagte
Stoiber. Eine unionsgeführte Bundesregierung würde «das Zuwanderungsgesetz ändern und die Zuwanderung nach Deutschland wirksam steuern und begrenzen».
Stoiber dankte Rau für die klare Aussage, dass im Bundesrat «eine verfassungsrechtliche Verfahrensvorschrift in gewagter Weise ausgereizt» worden sei. Ein Gesetz
von so großer gesellschaftlicher Tragweite müsse verfassungsrechtlich korrekt zu Stande kommen.
Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) erklärte, ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung werde nicht gestellt, da das Gericht bis zum geplanten
Inkrafttreten zum Jahreswechsel genügend Prüfungszeit habe. Zudem finde vorher die Bundestagswahl statt.
Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) erklärte in Wiesbaden, das Gesetz sei «nicht verfassungsgemäß zu Stande gekommen», weshalb eine Klage «nun
unausweichlich» sei. Hessen folge damit dem von Bundespräsident Johannes Rau ausdrücklich gewiesenen Weg, um Rechtssicherheit herzustellen.
Thüringens Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) sagte der Nachrichtenagentur AP, die Zeit für die Klage reiche aus, weil das Gesetz erst am 1. Januar 2003 in
Kraft treten solle und praktisch frühestens 2004 wirksam werde.
Die Regierung Hamburgs und Baden-Württembergs, wo die CDU in einer Koalition mit der FDP regiert, wollten in Kürze entscheiden, ob sie sich der Klage
anschließen werden, woran jedoch nicht gezweifelt wurde. Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust machte deutlich, dass er die Unterschrift Raus unter das Gesetz für
falsch hält.
Die FDP ließ unterdessen durchblicken, dass sie das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Koalition zwar inhaltlich für richtig halte, dass sie gegen eine
Normenkontrollklage gegen das Zustandekommen des Gesetzes aber nichts einzuwenden habe.
Dagegen begrüßten die SPD-regierten Länder die Entscheidung Raus. Der niedersächsische Ministerpräsident Sigmar Gabriel kritisierte die Klage der Unionsländer
und sagte, er habe keine verfassungsrechtlichen Zweifel. Die schleswig-holsteinische Regierungschefin Heide Simonis sagte, die Union müsse ihren Widerstand gegen
das Gesetz jetzt aufgeben. Der brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe warnte vor einem Missbrauch des Themas im Wahlkampf.