@Michael: Das finde ich interessant, dass du mehr weißt als der Bundespräsident und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schon vorraussehen kannst (Hellseher??). Rau kam nämlich nach längerer Prüfung zu der Ansicht, dass das Gesetz nicht offenkundig verfassungswidrig sei.
Zitat:
"Ich habe das Zuwanderungsgesetz sorgfältig geprüft", teilte Rau auf einer Pressekonferenz mit, bei der allerdings keine Nachfragen möglich waren. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte habe er das Gesetz unterzeichnet. Er hätte seine Unterschrift nur verweigern können, wenn "zweifelsfrei und offenkundig" ein Verfassungsverstoß vorgelegen hätte. "Diese Überzeugung habe ich nicht gewinnen können", sagte der Präsident. Er habe seine Entscheidung "in Kontinuität der Staatspraxis meiner Amtsvorgänger" getroffen und verwies auf zwei Entscheidungen von Karl Carstens und Roman Herzog 1981 und 1994.
Vielleicht sollten wir in dieser Sache erst einmal auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten, bevor wir zu solchen Aussagen kommen, gelle? Ist ja auch im Sinne des Bundespräsidenten:
Zitat:
Er könne auch nicht verstehen, dass ihm mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht worden sei. "Ich verstehe diesen Begriff Drohung nicht", sagte Rau. Er halte es sogar "für wünschenswert", dass das Bundesverfassungsgericht "Rechtssicherheit für alle" in dieser Frage schaffe.
Mehr zum Thema:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,201767,00.html
Gruß Jens