Es ist völlig richtig, dass das Zuwanderungsgesetz zum einen vor dem Bundesverfassungsgericht überprüft wird und andererseits nach dem Regierungswechsel einkassiert wird. Es kam verfassungswidrig zustande (wenn die Stimme Stolpes alleine ausreichte, wäre das gesamte System und der GG-Artikel "Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden" unlogisch und überflüssig) und es ist inhaltlich unzureichend.
Eine CDU-geführte Bundesregierung wird deshalb ein neues Zuwanderungsgesetz vorlegen, das den Bedürfnissen unseres Landes und den Erwartungen der Menschen gerecht wird.