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Rau unterschreibt Zuwanderungsgesetz

Berlin - Drei Monate nach der umstrittenen Entscheidung in der Länderkammer hat Bundespräsident Johannes Rau das Zuwanderungsgesetz unterschrieben. Er habe das Gesetz sorgfältig geprüft und sich mit den verfassungsrechtlichen Fragen eingehend befasst, sagte Rau am Donnerstag im Schloss Bellevue in Berlin. Zudem habe er vor seiner Entscheidung verfassungsrechtlichen Rat eingeholt.

"Kein zweifelsfreier Verfassungsbruch"

Einen "zweifelsfreien und offenkundigen Verfassungsbruch" habe es beim Zustandekommen des Gesetzes seiner Ansicht nach nicht gegeben, sagte der Bundespräsident. Rau verwies auf den Streit über den Grundgesetzartikel, wonach Länder im Bundesrat ihre Stimme nur geschlossen abgeben dürfen. Es gebe in dieser Frage keine Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes, meinte er. Auch Verfassungsrechtler kämen bei ihrer Bewertung zu unterschiedlichen Ergebnissen. Bei der Beurteilung der Abstimmung könne man daher "mit jeweils guten Gründen" zu anderen Ergebnissen kommen. Er hätte das Gesetz aber nur dann nicht ausfertigen dürfen, wenn er der Ansicht wäre, dass zweifelsfrei ein Verfassungsverstoß vorliege, betonte Rau.

Bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat war es am 22. März zu Tumulten gekommen. Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) hatte das Ja von Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) als Zustimmung gewertet, obwohl zuvor zwei Landesminister gegensätzlich votiert hatten.

Union will Verfassungsklage einreichen

Die Union hatte für den Fall der Unterzeichnung durch Rau angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber hatte zudem erklärt, das rot-grüne Gesetz durch ein anderes zu ersetzen, sollte er die Bundestagswahl gewinnen. Die FDP will dies aber im Falle einer Koalition mit der CDU/CSU nicht mittragen. Nach Worten von FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt stimmen die Liberalen mit den meisten Teilen des rot-grünen Gesetzes überein.

Das Gesetz, das am 1. Januar 2003 in Kraft treten soll, will die Zuwanderung neu regeln und steuern. Es hält an den humanitären Verpflichtungen fest und will die Zuwanderung zugleich an den Erfordernissen des heimischen Arbeitsmarktes ausrichten. (md/AFP/ddp/dpa)