Hallo Elta,

ich habe mit meinem Mann darüber gesprochen.

Man bekommt in Tunesien zwei Einberufungsbescheide. Wenn mann beidemale nicht freiwillig zum Militär gegangen ist, bekommt mann einen dritten Bescheid, welcher einen Gerichtstermin beinhaltet. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens muss er ins Gefängnis, anschließend dann ein Jahr zum Militär. Sobald der dritte Bescheid ergangen ist, ist jede öffentliche Stelle berechtigt, den Tunesier in Gewahrsam zu nehmen.

Es gibt eine Ausnahme bei der Einberufung. Wenn der in Tunesien lebende Tunesier verheiratet ist und mindestens 1 Kind hat, wird er nicht mehr zum Militär eingezogen. Das gleiche gilt, wenn er der einzige Ernährer in der Familie ist (weil der Vater und die Mutter wegen Krankheit nicht arbeiten können). Ebenso werden nicht zwei Brüder zur gleichen Zeit einberufen.

Ich hoffe, es nützt Dir etwas.

Viele Grüße

Andrea