Zitat:Aus welchem Gesetzbuch ist das? Ich habe es nicht gefunden .... könntest Du das bitte konkretisieren?
Klar kann ich das: Das Tunesische Gesetz gegen potenzielle Gefahren für die Tourismusbranche ist der fünfte Band einer Sammlung von Gesetzestexten, welche die Bezeichnung "Diktatur, leicht gemacht" trägt. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch der § 2456 Absatz 3 des erwähnten Gesetzes:
"Sollte das Verwischen der Spuren am Unfallort nicht ausreichen und die Öffentlichkeit sich von einer Unfall-Theorie nicht überzeugen lassen, ist aufgrund der Gefahr von öffentlicher Kritik die Unfall-Theorie ad acta zu legen und eine für den Tourismus weniger günstige Alternative vorzuziehen und den beteiligten Staaten eine Zusammenarbeit anzubieten, um diplomatische Beziehungen nicht zu gefährden."
Diesen Paragraphen nennt man in Fachkreisen auch die "Geht wohl leider nicht anders"-Klausel.