Hallo Jens,
Du schreibst:
"Die tunesische Regierung hält sich auch nur an ihre Gesetze: § 2453 Absatz 34 des tunesischen Gesetzes gegen potenzielle Gefahren für die Tourismusbranche: "Unglücke in touristisch attraktiven Gegenden sind prinzipiell als Unfälle auszulegen. Alle anderen Szenarien sind regierungsfeindlich und damit unwahr. Basta!"
Aus welchem Gesetzbuch ist das? Ich habe es nicht gefunden .... könntest Du das bitte konkretisieren?
Vielen Dank
Asti