ich denke das sollte uns interessieren solange das Auswärtige Amt keine Gefahr für den Tourismus sieht sollte man auch mal Ruhe geben.
Montag 15. April 2002, 07:11 Uhr
Auswärtiges Amt: Reisen nach Tunesien möglich
Berlin/Hannover (dpa) - Das Auswärtige Amt hält auch nach der Explosion vor einer Synagoge auf der Ferieninsel Djerba Reisen nach Tunesien für möglich. Tunesien gehöre nicht in die Rubrik der gefährlichen Länder, stellt die Behörde auf ihrer Internet-Seite fest. Allerdings wurde der Eintrag zu «Sicherheitshinweisen»
über den nordafrikanischen Staat am Samstag aktualisiert. «Es wird aus Sicherheitsgründen zu erhöhter Vorsicht geraten», warnt ein Hinweis. Dies betreffe insbesondere größere Menschenansammlungen an öffentlichen Orten mit hohen Besucherzahlen.
Einige Urlauber haben bereits Reisen in das nordafrikanische Land storniert oder umgebucht. «Uns liegen einzelne Anfragen zu Umbuchungen und Stornierungen vor», sagte TUI-Sprecher Mario Köpers am Samstag in Hannover. Noch gelten für diese Reisen die normalen Geschäftsbedingungen; die TUI rate nicht von Reisen nach Tunesien ab. «Erst wenn es konkrete Warnungen gibt, werden wir entsprechend reagieren», sagte Köpers. Wie die Reaktion des Touristikkonzerns aussehen wird, ließ er offen.
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Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 14.04.02
Aktueller Hinweis:
Auf der Insel Djerba ist am 11.04.2002 ein Tanklastzug unter noch nicht abschließend geklärten Umständen an der alten Synagoge neben einer Gruppe vorwiegend deutscher Touristen explodiert. Es verdichtet sich der Verdacht, dass es sich um einen Anschlag gehandelt hat, der aber nicht gezielt gegen Deutsche gerichtet gewesen zu sein scheint. Es wird daher aus Sicherheitsgründen zu erhöhter Vorsicht geraten. Dies betrifft insbesondere größere Menschenansammlungen an öffentlichen Orten mit hohen Besucherzahlen.
Allgemein:
Außer der insbesondere in touristisch stärker besuchten Orten zu beklagenden Kleinkriminalität (Diebstahl- und Betrugsfälle) liegen derzeit keine Hinweise auf besondere Gefährdungen vor.
Große Vorsicht ist bei Immobiliengeschäften geboten, da in den letzten Jahren zunehmend Fälle verzeichnet wurden, in denen ausländische Urlauber in Unkenntnis tunesischen Rechts hohe Vermögensschäden erlitten haben. Es ist daher insbesondere beim Kauf eines Hauses oder Grundstücks ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um einen formal und materiell wirksamen Kaufvertrag abzuschliessen. Hierfür ist die vorherige Zustimmung des örtlich zuständigen Gouverneurs unabdingbar. Ohne diese Zustimmung findet ein Eigentumserwerb nicht statt, selbst wenn bereits Zahlungen auf den Kaufpreis geleistet wurden.
erschienen: 14.04.2002
Auswärtiges Amt
Claudia