So, Kapitel I ist fertig.
Teilweise habe ich die Begriffe verkürzt und dadurch vereinfacht, der Sinn ist aber erhalten blieben.

Die restlichen Kapitel befinden sich in Arbeit.

Tunesische Verfassung.

Das Vorwort habe ich weggelassen.

Kapitel I Allgemeine Bestimmungen

Art 1 Staat
Tunesien ist ein freier Staat, unabhängig und souverän; die Religion ist der Islam, die Sprache Arabisch und die Staatsform eine Republik.

Art 2 Arabische Nationen, Verträge
(1) Die tun. Republik ist eine Einrichtung der großen arabischen Maghreb (?), nach dessen Einigkeiten sie sich innerhalb der gemeinschaftlichen Interessen richtet.
(2) Verträge werden nach diesen Wirkungen beschlossen und sind solcher Natur, dass

Art 3 Souveränität
Die Souveränität gehört zu den tunesischen Leuten , welche diese mit der Übereinstimmung auf die Verfassung ausüben.

Art 4 Flagge
Die Flagge der tun. Republik ist rot; sie hat in der Mitte, unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen, einen weisen Kreis , in welchen ein fünfarmiger Stern von einem roten Halbmond umgeben ist.

Art 5 Persönliche Integrität, Gewissen, Glaube
Die tun. Republik garantiert die Unantastbarkeit des Menschen und die Freiheit des Gewissens und beschützt die freie Glaubensausübung, mit dem Vorbehalt, dass diese nicht die Öffentlichkeit stört.

Art 6 Gleichheit
Alle Bürger haben dieselben Rechte und Pflichten. Sie sind vor dem Gesetz alle gleich.

Art 7 rechtmäßige Zwecke (auch Entschlusskraft) der Ein-(Be-)schränkung
Die Bürger üben ihre vielfältigen Rechte in der Form und den Bedingungen aus, wie sie durch das Gesetz errichtet wurden. Diese Ausführung kann nicht beschränkt werden, außer durch Gesetze, die erlassen werden um andere zu schützen, die Rücksichtnahme auf die Öffentlichkeit, die nationale Sicherheit, die Entwicklung der Wirtschaft und soziale Fortschritte.

Art 8 Ausdruck, Vereinigungen
(1) Die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit, Veröffentlichungen, Versammlungen und Verbindungen sind garantiert und mit den gesetzl. festgelegten Bedingungen auszuführen.
(2) Das Recht auf Gewerkschaften ist garantiert.

Art 9 Haus, Heim, Postgeheimnis
Die Unantastbarkeit des Heimes und das Postgeheimnis sind garantiert, sicher in außergewöhnlichen Fällen, die das Gesetz erlässt.

Art 10 Umzug, dauernder Aufenthaltsort (auch fester Wohnsitz)
Jeder Bürger hat das Recht auf freie Umzüge innerhalb des Staatsgebietes, es zu verlassen und seinen festen Wohnsitz zu errichten im Rahmen der Grenzen die das Gesetz erlassen hat.

Art 11 Verbannung
Kein Bürger kann verbannt oder daran gehindert werden in sein Heimatland zurückzukehren.

Art12 Annahme der Unschuldigkeit
Bei jeder angeklagten Person ist die Unschuld anzunehmen, solange bis ihre Schuld in einem übereinstimmenden Verfahren bewiesen wurde. Bürgen sind für ihre Verteidigung unentbehrlich.

Art 13 persönliche Bestrafung, Nulla Poena Sine Lege
Das Urteil (die Strafe) ist persönlich und kann nicht entschieden werden außer durch die Wirkungskraft eines Gesetzes, dass schon vor der strafbaren Handlung vorhanden war.

Art 14 Eigentum
Das Recht auf Eigentum ist garantiert. Es ist auszuüben mit den Grenzen, die das Gesetz erlassen hat.

Art 15 Pflicht der Verteidigung
Die Verteidigung des Landes und die Unversehrtheit des Territoriums ist die heilige Pflicht jedes Bürgers.

Art 16 Steuerzahlungspflicht
Die Bezahlung der Steuern und der Beitrag zu den öffentlichen Aufwendungen auf einer gleicher Basis bildet die Pflicht für jede Person.

Art 17 Asyl
Politische Flüchtlinge dürfen nicht ausgeliefert werden.