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kann ich meinen Eltern in Deutschland mit, Krankenversischeren?? #144265
31/10/2002 13:37
31/10/2002 13:37
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mohamed_dup1 Offline OP
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mohamed_dup1  Offline OP
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Hallo
ich brauche gerade eure Hilfe!
meinen Bruder ist Deutscher,meine Eltern leben in Tunesien,wir hätten die beiden gerne bei unsere Krankenkasse( Barmer oder OIL HH)mit versischert.
geht das? hat eine sowas schon mal gemacht?
gilt so eine Versischerung auch in privaten Praxis in Tunesien ?
was kosted sowas?
ich werde sehr Dankbar, wenn ich Info von euch bekommen könnte!!
schönes Wochenende

Mohamed

Re: kann ich meinen Eltern in Deutschland mit, Krankenversischeren?? #144266
31/10/2002 14:21
31/10/2002 14:21
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
Mohamed, wenn das ginge wären schon viele "Ausländer" hier in Deutschland versichert.

Wenn sie den Wohnsitz in Deutschland haben, dann können sie sich versichern, aber so geht es nicht.

Du kannst nur bei einer Privaten Krankenkasse nachfragen, wobei ihr das dann alles zahlt und das ist recht teuer.

http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/sgb_5/__219a.html

SGB 5 § 219a Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland

(1) Die Spitzenverbände der Krankenkassen bilden die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (Verbindungsstelle). Die Verbindungsstelle nimmt die ihr durch über- und zwischenstaatliches sowie durch innerstaatliches Recht übertragenen Aufgaben wahr. Sie nimmt insoweit auch Aufgaben wahr, die nach über- und zwischenstaatlichem sowie nach innerstaatlichem Recht bis zum 1. Januar 2000 dem AOK-Bundesverband in seiner Eigenschaft als Verbindungsstelle übertragen waren. Insbesondere gehören hierzu:

1. Vereinbarungen mit ausländischen Verbindungsstellen,2. Kostenabrechnungen mit in- und ausländischen Stellen,3. Festlegung des anzuwendenden Versicherungsrechts,4. Koordinierung der Verwaltungshilfe in grenzüberschreitenden Fällen sowie5. Information, Beratung und Aufklärung.(2) Die Verbindungsstelle ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
(3) Organe der Verbindungsstelle sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer.

(4) Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Verbindungsstelle. Er vertritt die Verbindungsstelle gerichtlich und außergerichtlich. § 31 Abs. 3 des Vierten Buches gilt entsprechend. Das Nähere bestimmt die Satzung.

(5) Die §§ 34, 37 und 38 des Vierten Buches sowie § 194 Abs. 1 Nr. 10 gelten entsprechend.

Fußnote
§ 219a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 64 G v. 22.12.1999 I 2626 mWv 1.1.2000

http://www.diekena.de/KV_Aus_info.htm

Versicherungsschutz einer Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland

Wir versichern ...

- ausländische Staatsbürger,

-deutsche Staatsbürger, die seit mehr als 2 Jahren ständig im Ausland leben,

für vorübergehende Aufendhalte in allen EU-Ländern (längstens 5 Jahre; Verlängerungen sind nach Zustimmung des Versicherers möglich).

Wir ersparen Ihnen Ärger und Kosten ...

... mit der Reise-Krankenversicherung. Gewährleistet wird Ihnen die medizinisch notwendige Behandlungen als Privatpatient - bei Erstattung der Kosten (abzüglich € 25,- Selbstbeteiligung je Versicherungsfall). Auch die oft sehr hohen Kosten für Überführung im Todesfall in die Heimat werden erstattet.

Einfacher geht es nicht - und es kostet nicht viel.

Der Beitrag wird entweder pauschal oder nur für die tatsächliche Dauer des Aufenthaltes berechnet.

Was erstattet wird ...

... die nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall

ambulante Heilbehandlung beim Arzt
stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse - Mehrbettzimmer - ohne Wahlleistungen)
Transport zum Krankenhaus und zurück
schmerzstillende Zahnbehandlung einschl. einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz (abzüglich 50,- € Selbstbeteiligung). 100% des Rechnungsbetrages max. € 300,- bei Aufenthalt bis 180 Tagen, max. € 600,- bei längeren Aufenthalten pro Jahr des Aufenthaltes.
die Überführung bei Tod der versicherten Person bzw. Bestattungskosten bis zu € 10.000,-
Sie können das Pauschal-Paket oder auch die Reisekrankenversicherung -solo- abschließen

Zu dem Pauschal-Paket gehört:

Reise-Krankenversicherung (siehe oben)

Reise-Unfallversicherung € 5.000,- bei Tod, bis zu € 25.000,- Invalidität, ab 90% Invalidität Verdoppelung der Leistung

Reise-Haftpflichtversicherung Versicherungssumme € 1.500.000,- pauschal für Personen/Sachschäden

Wir bieten auch Gruppenverträge an. Ab 3 Personen !! Sowie auch Krankenversicherungen für "Ernte Helfer" und "Saison Arbeiter" Einfach per Email anfragen


Versicherungsschutz ausländische Gästegruppen in Deutschland

Wer ist versichert?

- Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend - bis max. 12 Monate - in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Land - nicht im Land des ständigen Wohnsitzes- aufhalten,

- Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Land - nicht im Land des ständigen Wohnsitzes- aufhalten,

für vorübergehende Aufendhalte in allen EU-Ländern (längstens 3 Jahre; Verlängerungen sind nach Zustimmung des Versicherers möglich).

Was erstattet wird ...

... die nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall

ambulante Heilbehandlung beim Arzt
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandsmittel
stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse - Mehrbettzimmer - ohne Wahlleistungen)
Transport zum Krankenhaus und zurück
schmerzstillende Zahnbehandlung einschl. einfacher Zahnfüllungen mit 75% des Rechnungsbetrages
Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
die Überführung bei Tod der versicherten Person bzw. Bestattungskosten bis zu EUR 10.000,-
Wichtiger Hinweis: Wenn eine Erkrankung während des Aufenthalts über das Ende des Versicherungszeitraums hinaus Behandlungen erfordert, besteht weitere Leistungspflicht bis zu 31 Tagen, sofern wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit die Rückreise nicht möglich ist.

Sie können das Pauschal-Paket oder auch die Reisekrankenversicherung -solo- abschließen

Zu dem Pauschal-Paket gehört:

Reise-Krankenversicherung (siehe oben)

Reise-Unfallversicherung EUR 5.000,- bei Tod, bis zu EUR 25.000,- im Invaliditätsfall

Reise-Haftpflichtversicherung Versicherungssumme EUR 1.500.000,- pauschal für Personen/Sachschäden


Unter diesem Link kannst du dir viele weitere Infos raus suchen:
http://www.krankenversicherungen-pkv.de/krankenversicherungen/krankenversicherungen.html

Das Problem bei euch ist, das deine Eltern in Tunesien leben und dort den Hauptwohnsitz haben, man kann nur bei Versicherungen nachfragen, was ich aber bei einer gesetzlichen nicht machen würde, da sie so teuer sind, was man nicht zahlen kann.

Claudia

Re: kann ich meinen Eltern in Deutschland mit, Krankenversischeren?? #144267
31/10/2002 14:22
31/10/2002 14:22
Joined: Jul 2002
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BouBou Offline
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BouBou  Offline
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Eilenburg
Hallo Mohamed,

da ich selber bei einer gesetzlichen Krankenkasse arbeite, kann ich Dir folgendes sagen:

Das deutsche Krankenversicherungsrecht gilt nur auf deutschen Boden und für die Personen, die in Deutschland leben, Sobald sich der Hauptwohnsitz oder der Hauptsitz des Arbeitgebers im Ausland befinden, greift das deutsche Krankenversicherungsnetz NICHT. Eine Versicherung Deiner Eltern ist also nicht möglich, da sie in Tunesien leben.

Desweiteren endet auch die Leistungspflicht der Krankenversicherung, wenn sich ein in Deutschland Versicherter im Ausland behandeln läßt. Einzige Ausnahme sind die Länder, welche mit Deutschland ein Abkommen über die Krankenbehandlung und die Erstattung dieser Kosten geschlossen haben (für Tunesien gilt dieses Abkommen übrigens).

In der gesetzlichen Krankenversicherung können deine Eltern jedoch auch dann nicht versichert werden, wenn Sie in Deutschland wohnen. Die Familienversicherung schließt nur die Mitversicherung der Kinder und des nicht-erwerbstätigen Ehegatten ein. Eine Versicherung der Eltern ist nicht möglich. Weiter ist eine eigenständige Versicherung nicht möglich, das in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhebliche Vorversicherungszeiten verlangt werden.

Für den privaten Versicherungsbereich kann ich dir leider auch keine Auskunft geben, aber ich denke, auch hier ist Deutschland als Hauptwohnsitz Bedingung.

Ich hoffe, es war etwas verständlich.

Wiso schreibe ich das hier eigentlich, ich habe doch heute frei (Reformationstag) und wollte überhaupt nicht an die Arbeit denken. [weinen1]

Re: kann ich meinen Eltern in Deutschland mit, Krankenversischeren?? #144268
31/10/2002 14:26
31/10/2002 14:26
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Gera
http://www.bdae.de/versicherungsangebote/auslandsversicherung.html

Soziale Absicherung für Einzelpersonen

Für Einzelpersonen stehen im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt diverse Möglichkeiten für die soziale Absicherung zur Verfügung. Nachstehend sind Lösungen aufgeführt, die speziell konzipiert wurden oder die besondere Vereinbarungen enthalten:



EXPAT®36/60
Krankenversicherung für einen Aufenthalt bis zu 5 Jahren. Aufenthalte im Heimatland sind bis zu 3 Monaten ebenfalls mitversichert. Mehr zum Tarif ...

EXPAT®GLOBAL-P
Krankenversicherung für einen Aufenthalt bis zu 5 Jahren. Aufenthalte im Heimatland sind ebenfalls mitversichert. Mehr zum Tarif ...

EXPAT®ACTIVE
Krankenversicherung für einen Aufenthalt bis zu 5 Jahren. Aufenthalte im Heimatland sind bis zu 3 Monaten ebenfalls mitversichert. Mehr zum Tarif ...

EXPAT®ACTIVE 12
Modular aufgebaute Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland und Rückkehrer mit einer Versicherungsdauer von bis zu einem Jahr. Aufenthalte im Heimatland sind bis zu 3 Monaten ebenfalls mitversichert. Mehr zum Tarif ...

EXPAT®RETIRED
Modular aufgebaute Krankenversicherung für einen zeitlich unbefristeten Auslandsaufenthalt. Aufenthalte im Heimatland sind bis zu 3 Monate ebenfalls mitversichert. Diese Lösung ist besonders geeignet für Personen, die sich auf Dauer im Ausland niederlassen (z.B Ruheständler). Mehr zum Tarif ...
Der EXPAT RETIRED bietet aber auch Ausländern in Deutschland bei einem vorübergehenden nicht zeitlich begrenzten Aufenthalt die Möglichkeit, sich abzusichern. Mehr zum Tarif ...

EXPAT®GERMANY
Modular aufgebaute Krankenversicherung für Ausländer für einen Aufenthalt bis zu 60 Monaten in Deutschland. Aufenthalte im Heimatland sind bis zu 3 Monaten ebenfalls mitversichert. Mehr zum Tarif ...



Aufgrund einer Sondervereinbarung können inländische, deutsche Krankenvollversicherungen auch bei einem zeitlich unbefristeten Auslandsaufenthalt vergünstigt in Anspruch genommen werden. Eine solche Krankenversicherung bietet lebenslangen Schutz unter Bildung von Altersrückstellungen zur Stabilisierung der Beiträge im Alter.

Aufgrund einer Sondervereinbarung ist die Absicherung von bis zu EUR 1.250 Monatsrente bei Berufsunfähigkeit auch während eines Auslandsaufenthaltes ohne Zuschläge möglich.

http://www.suche-krankenversicherung.de/Grenzgaenger.html

Private Krankenversicherung für Grenzgänger - Auslandskrankenversicherungen

http://www.first-class-versicherung.de/pages/Krankheit/Auslandsreise_Krankenversicherung/

Die VersicherungsSuchmaschine
Suchen Sie nach außergewöhnlichen und innovativen Versicherungsprodukten

http://www.auslandstreff.de/ihs/ihs-student-welcome/Studenten-Auslaender.htm

Krankenversicherungsschutz

Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalten für
Studierende, Sprachschüler, Praktikanten und Gastwissenschaftler
in Deutschland, Niederlande, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Spanien, Portugal, Österreich, Italien, Griechenland, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden

http://www.auslandstreff.de/main.htm

Herzlich Willkommen
Hier finden Sie Krankenversicherungen, Reisekrankenversicherungen
für Residenten, Studenten, Sprachschüler, Reisende, Auswanderer, Firmen.
Die Krankenversicherungen gelten teilweise weltweit.
Von der kurzfristigen Reise bis zum unbegrenzten Auslandsaufenthalt.
Für Deutsche im Ausland, Ausländer in Deutschland oder Ausland

Ich denke diese Infos und Links reichen für alle aus, auch für die die Infos für Studenten oder Arbeiten im Ausland brauchen.

Claudia

Re: kann ich meinen Eltern in Deutschland mit, Krankenversischeren?? #144269
31/10/2002 15:50
31/10/2002 15:50

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Anonym
Nicht registriert
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Hallo Mohamed,

mal abgesehen von den rechtlichen Grundlagen, denke ich, daß es billiger ist, wenn Ihr Euren Eltern den Arzt in Tunesien bezahlt. Privatversicherungen sind in Deutschland nämlich nicht billig.....
LG und ein schönes WE
Anna

Re: kann ich meinen Eltern in Deutschland mit, Krankenversischeren?? #144270
31/10/2002 20:56
31/10/2002 20:56
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Genauso sehe ich es, denn die Kosten einer Operation oder Behandlung in Tunesien, sind billiger, wie eine Private Krankenversicherung in Deutschland, vor allem wenn schon gesundheitliche Probleme vorliegen und sie schon älter sind.

Claudia

Re: kann ich meinen Eltern in Deutschland mit, Krankenversischeren?? #144271
04/11/2002 07:53
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mohamed_dup1 Offline OP
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Hallo Zusammen

Ihr seit Kasse!
Danke für euro Informationen,

ich wünsche euch eine schöne Woche.

bis dann

Mohamed

Re: kann ich meinen Eltern in Deutschland mit, Krankenversischeren?? #144272
04/11/2002 08:12
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Gera
Dir auch eine schöne erfolgreiche Woche.

Claudia